Blei-Urteil: Kein Grünland

TRIER/BITBURG. (red) Ein Grundstück am Flugplatz Bitburg, das an einen ehemaligen Schießstand der US-amerikanischen Streitkräfte angrenzt, darf wegen erhöhter Bleibelastung nicht als Grünland für Weidevieh genutzt werden.

Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Trier entschieden. Es bestehe die Gefahr, dass Blei (vom Tontaubenschießen) über die Aufnahme von Bleikugeln durch die Tiere in die Nahrungsmittelkette gelange, teilte das Gericht am Mittwoch mit (Az.: 5 K 291/06.TR). Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen. Während des Schießstand-Betriebs waren zahlreiche Schrotkugeln vom Tontaubenschießen auf dem Grundstück gelandet und hatten dort zu Verunreinigungen mit Blei geführt (der TV berichtete). Gegen eine Weiternutzung des Grundstücks als Ackerland spreche dagegen nichts, weil eine Aufnahme des Bleis in Pflanzen ausgeschlossen sei. Es bestehe auch nicht die Gefahr, dass es bei Arbeiten auf dem Acker zu einer Bleiaufnahme über die Atemwege komme. Der Eigentümer des Grundstücks nutzt das Gelände derzeit als Ackerland. Nach Angaben des Gerichts ergaben entnommene Proben einen Bleigehalt von 3500 bis 7000 Milligramm pro Kilogramm Trockenmasse. Damit sei der im Bundesbodenschutzgesetz festgelegte Wert von 1200 Milligramm stark überschritten worden. Eine Sanierung des Grundstücks durch Bodenaustausch komme nicht infrage, da dies unverhältnismäßige Kosten verursache.

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