Bleialfer Bilderstreit: Alles wieder von vorn

Bleialf · Der jahrelange Gerichtsprozess zwischen dem Eifeler Künstler Roland Hagen und dem Gewerbeverein Bleialf muss schon wieder neu aufgerollt werden - und wandert nun in die Pfalz: Per Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz ist für Hagens Urheberrechtsklage das Landgericht Frankenthal zuständig. Und so müssen die Richter dort nach mehr als drei Jahren juristischen Hin und Hers wieder von vorne anfangen.


Hagen hatte den Verein auf Schadenersatz verklagt, weil dieser Zeichnungen des Künstlers unerlaubt für Werbezwecke verwendet haben soll. Das Landgericht Trier wies die Klage ab. Hagen ging vorm Oberlandesgericht in Berufung, das den Fall erneut nach Trier zurückgab. Die Richter dort erklärten sich aber dann für nicht zuständig, weil ausschließlich Frankenthal Urheberrechtsklagen zu bearbeiten habe. Daraufhin aber lehnten auch die Pfälzer das Verfahren ab und verwiesen zurück nach Trier (der TV berichtete). Nun hat das Oberlandesgericht erneut Frankenthal für zuständig erklärt. fpl

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort