Sperrstunde mit Auflagen Gericht legt Zeiten für Bitburgs Außengastronomie fest

BITBURG/TRIER · Weil er sich durch den spätabendlichen Betrieb der Außengastronomie am Bitburger Spittel gestört fühlt, hat ein Anwohner geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht Trier einigten sich gestern die Stadt, der Kläger und der Gastronomiebetreiber auf einen Vergleich.

 Ist die Sperrstunde um 23 Uhr für die Außengastronomie am Bitburger Spittel angemessen? Darüber streiten sich Anwohner und Gastronomen. 

Ist die Sperrstunde um 23 Uhr für die Außengastronomie am Bitburger Spittel angemessen? Darüber streiten sich Anwohner und Gastronomen. 

Foto: TV/Markus Angel

„Ist es wirklich sinnvoll, weiter zu prozessieren?“ Diese Frage stellt der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts Christoph Klage direkt zu Beginn der Verhandlung. Vor ihm sitzen zwei Vertreter der Bitburger Stadtverwaltung, zwei Anwälte, einer der beiden Betreiber des Bitburger Bierhauses am Spittel sowie ein Anwohner des Spittels. Und letzterer ist derjenige, der diesen Prozess ins Laufen gebracht.