Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen 22-Jährigen

Karlsruhe/Prüm · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision eines 22 Jahre alten Mannes aus dem Raum Prüm gegen ein Urteil des Landgerichts Trier verworfen: Die Trierer Richter hatten im März für den wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da er an einer schizophrenen Erkrankung leide und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle (der TV berichtete). Er legte Revision ein, die nun vom Bundesgerichtshof als "unbegründet" abgewiesen wurde.

fpl

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