Prozess vor dem Trierer Verwaltungsgericht „Wir sind hier nicht auf dem Basar!“ – Einigung im Streit um Tourismusabgabe – Campingplatz-Betreiber aus Preischeid zahlt

Trier/Arzfeld · Ein Campingplatzbetreiber aus Preischeid stritt sich vor dem Trierer Verwaltungsgericht mit der Verbandsgemeinde Arzfeld. Es ging um fehlende Beiträge zur Tourismusabgabe. Nun haben sich beide Parteien geeinigt.

Einigung: Campingplatz-Betreiber und VG Arzfeld vor dem Verwaltungsgericht Trier
Foto: Fritz-Peter Linden

„Wir sind hier nicht auf dem Basar!“ mahnt die Vorsitzende Richterin Christiane Verheul am Trierer Verwaltungsgericht die beiden Prozessparteien. Aber klar: Es geht um viel Geld. Darum streiten auf der Klägerseite Ralf Wollwert, Hotelier und Campingplatzbetreiber aus Preischeid, die von ihm verklagte Verbandsgemeinde Arzfeld wird vertreten durch ihren Fachreferenten Josef Freichels. Beide sind spürbar in Kampfeslaune nach Trier gereist.

Es geht um die Gästeabgabe von einem Euro pro Nacht

Grund des Streits: Es geht um die Campingplätze Machtemesmühle und Schwaberg, die der Kläger bei Arzfeld betreibt. Das sind „Touristische Anlagen“, und für solche sind in der VG Arzfeld seit Juli 2018 eine Gästeabgabe von einem Euro pro Nacht und Nase zu zahlen. Das Geld fließt zweckgebunden in die touristische Infrastruktur wie etwa das Freibad Waxweiler oder den Unterhalt von Wander- und Radwegen.

Betreiber war Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen

Die Betreiber von Hotels, Ferienhäusern und Campingflächen sind verpflichtet, den Betrag bei ihren Gästen zu erheben und die Übernachtungszahlen an die Verwaltung zu melden, worauf die dann ihre Jahresgesamtabrechnung erstellen. Zum Ärger der Verwaltung sei Kläger Wollwert den Pflichten für seinen Hotelbetrieb nachgekommen, nicht aber für die Campingplätze.

Wollwert argumentiert, dass er die Flächen ganzjährig an mal gerade anwesende und wieder abwesende Dauercamper verpachtet habe. Außerdem seien darunter noch 15 schwerbehinderte, begünstigte Camper. Solle er jedem einzelnen nachlaufen und erkunden, wann er dort übernachtet habe und wann nicht?

VG schätzte Übernachtungszahlen – Angeklagter kritisiert das

Die VG sagte sich daraufhin: „Wenn der die Regeln missachtet und nicht zahlt, schätzen wir halt seine Übernachtungszahlen.“ Im März 2020 ereilte Wollwert eine Schätzung mit Zahlungsaufforderung „in fünfstelliger Höhe“.

Der Bescheid gehe von falschen Grundlagen aus, berücksichtige nicht die Corna-Ausfälle ab 2019 und die Hochwasser, beschwert sich dagegen Wollwert: „Schon beim Hochwasser am 1. Juli 2018 war der Platz total weg. Wo sollen da noch Übernachtungseinnahmen gewesen sein?“

Wollwert ging durch die Instanzen vom Kreisrechtsausschuss bis zum Verwaltungsgericht, wo er nun zusammen mit Rechtsanwalt Christian Schulzig steht. Die Fronten bleiben zunächst hart. Im Raum stehen Zahlen, alle in fünfstelliger Höhe, geschätzt und ohne Komma.

Parteien einigen sich

An diesem Punkt bringt Vorsitzende Verheul erstmals das in Gerichtskreisen unschöne Wort „Basar“ ins Spiel. Aber sie bietet gleichzeitig beiden Parteien einen (gerichts)kostengünstigen Vergleich ohne Urteil an, sofern die sich darauf einigen wollten. 18.000 Euro und nicht weniger für die fraglichen Jahre 2018 bis 2020 erklärt dazu VG-Vertreter Freichels. Darauf Rechtsanwalt Schulzig: „Frau Vorsitzende, das ist kein Basar, ich bin da Ihrer Meinung, aber wir sollten uns bei 16.500 Euro treffen, zahlbar in zwölf Monatsraten.“

Es folgt eine kurze Beratung auf dem Gang. Dann die Einigung auf 16.500 Euro Nachzahlung, zahlbar ab Februar 2022 in zwölf Monatsraten. Zudem erklärt Freichels, dass die Verwaltung für das touristische Ausfalljahr 2019 (Corona/Flut) keine Kostenbescheide ausstellen werde. So trennen sich die Kontrahenten aus der Westeifel am Ende freundlich im Trierer Ostviertel.

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