CED unterliegt vor Gericht

KOBLENZ/BITBURG. (har) Die Vergabe der Restmüllabfuhr aus dem Kreis Bitburg-Prüm an die RWE Umwelt hat Bestand. Die Vergabekammer des Oberlandesgerichts Koblenz hat im Revisionsverfahren die Entscheidung des Kreistags Bitburg-Prüm als rechtmäßig bestätigt.

Mitbieter Chemnitzer Entsorgungsdienst (CED) war gegen das Votum des Kreistags vorgegangen. Der hatte das Angebot der CED wegen angeblich fehlender Auskömmlichkeit aus der Wertung genommen und die Abfuhr des Mülls an die zweitmindestbietende RWE Umwelt vergeben. Nach dieser Entscheidung hatte die CED die Vergabekammer des Landes angerufen. Nach einem weiteren Votum des Kreistags war die Chemnitzer Entsorgungsfirma vor Gericht gezogen (ausführlicher Bericht folgt).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort