Klappt es mit der Umsetzung der Corona-Regeln? Polizei im Eifelkreis lobt die meisten Bürger, meldet aber auch einige Verstöße

Bitburg/Prüm · „Die Mehrheit der Bürger verhält sich  diszipliniert und korrekt“: So lautet das Fazit der  Polizeiinspektion Prüm aus den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln. Ähnliches berichtet die Polizeinspektion Bitburg: „Die überwältigende Mehrheit der Menschen im südlichen Eifelkreis zeigt Solidarität und Zusammenhalt. Es gibt  nur einzelne, dafür aber hartnäckige Verstöße.“

 Die Maskenpflicht  nimmt nicht jeder ernst. Das mussten die Polizei und die Mitarbeiter am Samstag in einem Fachmarkt erleben. 

Die Maskenpflicht  nimmt nicht jeder ernst. Das mussten die Polizei und die Mitarbeiter am Samstag in einem Fachmarkt erleben. 

Foto: dpa/Waltraud Grubitzsch

Die Verstöße

Beispiel eins: ein laut Polizei „absolut uneinsichtiger Mann, der trotz bestehender Quarantäneverfügung eines anderen Landkreises, ungeniert seiner Arbeit im Eifelkreis nachging“. Der Fall aus der VG Bitburger Land sei eine Ordnungswidrigkeit  sowie „ein extrem verantwortungsloses Verhalten seinen Mitarbeitern und Kunden gegenüber“.

Beispiel zwei: eine uneinsichtige Kundin in einem Bitburger Fachmarkt. Sie hatte sich laut Polizei am Samstag  „penetrant der Maskenpflicht verweigert“. Sie hatte kein gültiges Attest zur Befreiung davon. Den  kostenlos angebotenen  Gesichtsschutz lehnte sie lautstark ab. Genau wie das Angebot, die Ware draußen zu kassieren. Der Markt erteilte Hausverbot. Zudem erwartet sie ein Bußgeld.

Beispiel 3: Ein Jugendtreff ohne Masken und Abstand.  Die Ansammlung im Bitburger Stadtgebiet am Sonntagabend löste die Polizei auf. Denn: „Die Verantwortlichen beachteten die Vorschriften hinsichtlich der Einhaltung von Masken-und Abstandspflicht in keiner Weise.“ Es gab einen Platzverweis und eine Information an die Kreisordnungsbehörde.

Beispiel 4: die Mitarbeiter in einzelnen Geschäften. Bei gemeinsamen Kontrollen in den vergangenen drei Wochen stellten die Polizei Prüm, die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm und die Ordnungsämter der Verbandsgemeindeverwaltungen Prüm, Arzfeld und Gerolstein  fest, dass die Mitarbeiter im Verkaufs- und Thekenbereich, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, keinen Mund-Nasen-Schutz trugen und auch anderweitige Schutzmaßnahmen nicht ergriffen wurden. „In diesen Fällen ist auch für das Verkaufspersonal das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich“, mahnt die Polizei Prüm.

Für die kommenden Tagen kündigt die Polizei Prüm „gezielte Überwachungsmaßnahmen insbesondere von Gaststätten und auch Ferienwohnungen“ an – und zwar in Zusammenarbeit mit den Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei.

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