"Da bleibt einem die Spucke weg"

Die Anlieger der Jünkerather Straße sollen für den Ausbau der Stadtkyller Straße in Schüller mitbezahlen. Wenn es nach der Orts- und Verbandsgemeinde geht. Der Kreis sieht es anders, wie etliche Anlieger, die vor Gericht zogen. Das Verwaltungsgericht Trier sieht die Bescheide aber als rechtens an. Jetzt geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz vors Oberverwaltungsgericht.

Schüller. (vog) Knackpunkt ist die sogenannte natürliche Betrachtungsweise. Die Verbandsgemeinde Obere Kyll, die im Auftrag der Ortsgemeinde die Bescheide erstellt, sieht die Jünkerather und Stadtkyller Straße als eine Verkehrsanlage, weil nach dem Ausbau der Bushaltestelle an der ehemaligen Weggabelung in der Ortsmitte ein "fließender Übergang" entstanden sei (TV berichtete am 9. Mai und 23. Juni 2007).80 000 Euro wurden auf 55 Anlieger verteilt

Die erbosten Anlieger der Jünkerather Straße argumentierten: "Die aus der Stadtkyller Straße haben ja auch nichts für den Ausbau unserer Straße gezahlt." 52 000 Euro der Baukosten für die Stadtkyller Straße von rund 80 000 Euro wurden auf 55 Anlieger der beiden Straßenzüge verteilt. Sieben Anlieger aus der Stadtkyller Straße und zehn aus der Jünkerather Straßen legten Widerspruch ein. Der Kreisrechtsausschuss sieht beide Straßenzüge separat und hob den Bescheid von Stephan Bungartz aus der Jünkerather Straße auf. Der ehemalige Ortsbürgermeister ging vorrangig in den Rechtsstreit, weil keine Sammelklage zugelassen wurde. Vor dem Trierer Verwaltungsgericht unterlagen jedoch die Anlieger und die Kreisverwaltung. Das Gericht folgt der Auffassung der Verbandsgemeinde Obere Kyll. Eine Berufung ist nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Die Kreisverwaltung beabsichtigt nicht, in die nächste Instanz zu ziehen. Wohl aber die Anlieger aus den Widerspruchsverfahren. Bungartz: "Wir sind uns einig, dass wir an einem Strang ziehen." Er vermutet, dass die Begrifflichkeit der "natürlichen Betrachtungsweise" nicht ausreicht. Bungartz: "Meines Erachtens gibt die kommunale Abgabenordnung mit der Satzung der Ausbaubeiträge der Ortsgemeinde eine Veranlagung nicht her. Ich vermute, dass Ratsbeschlüsse fehlen." Er war als Anlieger von den Beratungen ausgeschlossen. "Ich gehe bis zur höchstmöglichen Instanz"

Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der kommenden Woche werde die Entscheidung über ein Weitergehen zum Oberverwaltungsgericht gefällt. Als "sehr wahrscheinlich" stuft Bungartz den Beschluss ein. Anlieger Heinz Holtmann, der knapp 5000 Euro zahlen soll, erklärt: "Ich gehe bis zur höchstmöglichen Instanz. Bei den unterschiedlichen Beurteilungen bleibt einem ja die Spucke weg." Der Galerist aus Köln, der in Schüller eine Rahmenwerkstatt mit zwei Mitarbeitern betreibt, ist stinksauer. Er stellt seinen Verbleib in der Eifelgemeinde infrage. EXTRA

Zahlungsmodalitäten: Laut Gesetz sind die Bescheide über die Ausbaubeiträge der Stadtkyller Straße unmittelbar zu bezahlen. Ein Widerspruch setzt diese Verpflichtung nicht außer Kraft. Allerdings hat der Kreisrechtsausschuss für einige der 17 Widerspruchsführer die sofortige Vollziehung ausgesetzt. Stephan Bungartz, Beschwerdeführer aus der Jünkerather Straße, erfährt vom TV davon. Er reagiert verärgert: "Das ist ein heftiger Schuss vor den Bug der Gleichbehandlung, denn ein Gros der Leute hat bereits bezahlt." Diane Lorig, Pressesprecherin der Kreisverwaltung Daun, gibt keine näheren Erklärungen ab. Sie meint nur: "Die Widerspruchsführer haben entsprechende Anträge gestellt." (vog)

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