Damit Windkraft trotz Funkfeuer möglich ist

Bitburg · Das Wetterradar in Neuheilenbach und das Drehfunkfeuer bei Nattenheim haben der Verbandsgemeinde Bitburg-Land bei der Ausweisung neuer Windkraftstandorte einen fetten Strich durch die Rechnung gemacht. Nun gibt es eine Wende: Betreiber von Windkraftanlagen wollen die Kosten für eine Änderung des Flächennutzungsplans übernehmen.

 Das Drehfunkfeuer bei Nattenheim sendet Signale zur Navigation des Flugverkehrs. TV-Foto: Archiv/Uwe Hentschel

Das Drehfunkfeuer bei Nattenheim sendet Signale zur Navigation des Flugverkehrs. TV-Foto: Archiv/Uwe Hentschel

Bitburg. Überall im Kreisgebiet wird in den Gremien über die Änderung der Flächennutzungspläne für den Bereich Windkraft diskutiert. Auch in der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land. Dort hat man sich bereits im vergangenen Jahr auf Kriterien geeinigt, die einen Mindestabstand regeln, den Anlagen zu Wohngebieten einhalten müssen. Danach wurden Flächen ausgewiesen, die Gemeinden für Windkraftanlagen nutzen können (der TV berichtete). Doch aus dem Plan wird nichts, da die Deutsche Flugsicherung und der Deutsche Wetterdienst widerstrebende Interessen haben.
Die Deutsche Flugsicherung fordert, dass in einem Radius von 15 Kilometern rund um das Drehfunkfeuer bei Nattenheim definitiv keine weiteren Windkraftanlagen mehr gebaut werden. Ähnlich rigoros zeigt sich auch der Deutsche Wetterdienst, der im engeren Umfeld seines Wetterradars bei Neuheilenbach überhaupt keine, und im weiteren Radius nur Anlagen mit Höhenbeschränkung zulassen will. Das bedeutet: Der existierende Flächennutzungsplan der VG Bitburg-Land ist wegen dieser Einschränkungen nicht umsetzbar - ein neuer Flächennutzungsplan ist teuer. Bitburg-Lands Bürgermeister Josef Junk rechnet mit Kosten von rund 300 000 Euro.
Inwieweit Windkraftanlagen tatsächlich die Funktion des Wetterradars und des Drehfunkfeuers beeinflussen, ist aber sehr umstritten. So kommt eine aktuelle Studie aus Norddeutschland, die diesen Zusammenhang bei einem Drehfunkfeuer in Schleswig-Holstein näher untersucht hat, zu dem Ergebnis, dass die Beeinträchtigungen durch Windkraft weitaus geringer sind als von der Flugsicherung behauptet (der TV berichtete). Auch in der Sitzung des VG-Rats Bitburg-Land steht diese Studie auf der Tagesordnung. Zwar sei die Technik des untersuchten Drehfunkfeuers eine andere als die der Anlage in Nattenheim, erklärt VG-Bürgermeister Josef Junk, doch gebe es Fachanwälte, die auch im Umfeld des Drehfunkfeuers Nattenheim durchaus Chancen für neue Windkraftstandorte sähen (siehe Extra). "Allerdings muss man sich dabei auch auf mindestens zwei Jahre Rechtsstreit einstellen", fügt Junk hinzu.
Solche Rechtsstreitigkeiten können teuer werden. Genau wie die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Und in beiden Fällen kann derzeit keiner sagen, ob es sich tatsächlich lohnt, dieses Geld zu investieren. Vor diesem Hintergrund hatten die Gremien die Änderung des Plans vorerst auf Eis gelegt.
Nun aber könnte wieder Wind in die Sache kommen. Nach Auskunft von Junk gibt es Windkraftbetreiber, die sich bereit erklärt haben, die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans komplett zu übernehmen. Für Bitburg-Land hätte das den Vorteil, dass sie der vom Bund geforderten Ausweisung neuer Windkraftstandorte nachkäme, gleichzeitig aber kein finanzielles Risiko hätte. Laut Junk soll bezüglich der zugesicherten Kostenübernahme in den kommenden Wochen mit den Investoren ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.Extra

Nach Auskunft der VG-Verwaltung Bitburg-Land gab es Ende Februar einen Termin mit der Rechtsanwaltskanzlei Maslaton, an dem Vertreter der beiden Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg (beide Kommunen fusionieren zum 1. Juli 2014) und der politischen Fraktionen sowie Windkraftinvestoren teilgenommen haben. Die Leipziger Kanzlei hat sich unter anderem auf die Genehmigung von Windkraftanlagen spezialisiert und wurde deshalb kontaktiert, um abzuwägen, inwieweit neue Windkraftvorhaben im Bitburger Land trotz Drehfunkfeuer und Wetterradar Aussicht auf Erfolg hätten. Wie die VG-Verwaltung erklärt, bestehen nach Auffassung der Kanzlei durchaus gute Chancen, Windkraftprojekte durchzusetzen. Einig seien sich die Beteiligten dennoch darin gewesen, dass angesichts der Rechtsunsicherheit die Kostenneutralität für die Verbandsgemeinden gewährleistet sein müsse. uhe

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