Das elfte Gebot stellt alles infrage

Seit fast zehn Jahren engagieren sich sechs Bachpaten für den unteren Abschnitt der Irsen. Jetzt steht ihre Hütte, einem ehemaligem Viehunterstand, der Abriss bevor, da für das kleine Häuschen am Bachufer keine Baugenehmigung vorliegt.

Gemünd. "Verlasse diesen Ort so, wie du ihn vorgefunden hast, dann werden wir alle viel Freude und Erholung im Einklang mit der Natur hier finden", steht auf einem weißen Din-A4-Blatt, das neben der Tür hängt. Diese Aufforderung ist eines von insgesamt zehn "Hütten-Geboten", die für lange Zeit das einzige Regelwerk des kleinen Häuschens an der Irsen, nicht weit von Gemünd, waren.

Bis dann die Verwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm das Ganze um ein weiteres Gebot erweiterte:

Spätestens zum 31. Dezember 2010 müssen genehmigungsfähige Bauunterlagen vorliegen. Ansonsten muss die Fischerhütte mit ihren Nebenanlagen abgerissen werden. Dass das Fischerhäuschen bislang keine Genehmigung hat, liegt daran, dass hier früher ein Vieh-Unterstand war, der von den Irsentaler Bachpaten nach und nach baulich verändert wurde.

Einer der insgesamt sechs Bachpaten ist Theo Bretz aus Sinspelt.

"Seit fast zehn Jahren kümmern wir uns hier um alles, sorgen für Fischbesatz, entnehmen Wasserproben, beseitigen Bärenklau und schützen die Natur", sagt er. Doch bislang habe sich die Kreisverwaltung, die für das Gewässer zuständig sei, nie für das ehernamtliche Engagement interessiert oder dieses unterstützt, fügt er hinzu und zeigt einen dicken Ordner, in dem sämtliche Aktionen der Bachpaten dokumentiert sind. Ob Bretz und seine Kollegen die Hütte in der jetzigen Form erhalten können, ist derzeit offen und zumindest aus rechtlicher Sicht eher unwahrscheinlich.

Denn ein Objekt wie das Häuschen an der Irsen ist nur dann zulässig, "wenn naturschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und eine Privilegierung vorliegt", erklärt Heike Frankiewitsch, Pressesprecherin der Eifelkreisverwaltung.

Und hinter dem Wort "Privilegierung" verberge sich dabei "eine ganz eng gefasste Voraussetzung", fügt Frankiewitsch hinzu. So dürfe eine gewisse Raumkapazität nicht überschritten werden, zudem dürfe es in der Hütte keine Übernachtungsmöglichkeit geben. Doch eine Privilegierung der Fischerhütte in ihrer bisherigen Form sei "aufgrund einer ausschließlich der Liebhaberei bedingten Nutzung so nicht gegeben".

Die Hütte müsste demnach also so weit zurückgebaut werden müsste, dass lediglich das Arbeitsmaterial dort gelagert werden könnte. Und selbst das auch nur, wenn es dafür in der näheren Umgebung keine andere Möglichkeit gäbe, erklärt die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung.

Für die sechs Bachpaten sind das schwierige Voraussetzungen, um für ihre Unterkunft "rechtmäßige Verhältnisse" zu schaffen - und um das vierte der zehn Hütten-Gebote einzuhalten, das da lautet: "Meide hier Gespräche über Arbeit und Politik. Du sollst dich nicht erregen, sondern erholen!" hpl/kie