Das Gewehr lag unter dem Bett

Wegen des Verrats seiner Ehefrau ist ein 47-Jähriger aufgeflogen, der eine Waffe unerlaubt zu Hause aufbewahrt hatte. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht in Gemünd verantworten.

Gemünd. (REHO) Dass die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro "viel Geld" für den Angeklagten ist, war Richterin Claudia Giesen bewusst. Trotz seiner finanziell nicht gerade rosigen Lage verurteilte sie den 47-jährigen Bauhelfer vor dem Amtsgericht in Gemünd wegen unerlaubten Waffenbesitzes samt zugehöriger Munition zu 50 Tagessätzen à 30 Euro. Wäre er rechtzeitig aktiv geworden und hätte sein Kleinkalibergewehr, für das er keine Waffenbesitzkarte besaß, bis zum 31. Dezember 2009 freiwillig abgegeben, wäre er straffrei ausgegangen. Im Nachgang des Amoklaufs von Winnenden war das Waffengesetz dahingehend geändert worden, illegalen Waffenbesitzern Amnestie zu gewähren - wenn die Waffe innerhalb der Frist bei der Polizei abgeliefert wurde.

Dies sei auch seine Absicht gewesen, versicherte der Mann, der seinerzeit im Gemeindegebiet Nettersheim wohnte. Schon "allein wegen der Kinder" habe er vorgehabt, die Waffe, die er unter dem Bett aufbewahrte, bei der Polizei in Euskirchen abzugeben.

Doch es kam anders: Als ein Streit mit seiner Ehefrau eskalierte und die Polizei im Oktober 2009 im Haus stand, habe sie den Polizisten mit den Worten "Unter dem Bett liegt noch ein Gewehr, nehmen Sie das gleich mit" den Hinweis gegeben.

Der Mann, der nun getrennt von seiner Frau lebt, gab an, das Gewehr schon zu Jugendzeiten besessen zu haben. Es habe sich um ein Vereinsgewehr gehandelt, dass ihm eine Schützenbruderschaft im Raum Erftstadt, der er einst angehörte, übergeben habe.

Der Richterin reichte die reine Absicht des Mannes nicht aus: "Sie hätten selbst Initiative ergreifen müssen. Die Amnestie kam nur demjenigen zugute, der selbst aktiv wurde und die Waffe abgab", erklärte sie ihr Urteil. Dabei berief sie sich auf ein vergleichbares Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm, das den einzigen vergleichbaren Fall verhandelt hatte. Mit der Geldstrafe von 1500 Euro bewege man sich am unteren Rand: Normalerweise drohten Freiheits- oder weitaus höhere Geldstrafen. Mildernd wirkte sich seine Geständigkeit aus und dass er nicht einschlägig vorbestraft ist.

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