"Das ist die Spitze des Eisbergs"

Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist ein 52-jähriger Landwirt von der Oberen Kyll zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann soll mehrere Rinder nicht richtig gefüttert und nicht rechtzeitig tierärztlich behandelt lassen haben.

 Das giftige Jakobskreuzkraut soll nach Ansicht der Verteidigung für viele Krankheitsfälle verantwortlich sein. Foto: dpa

Das giftige Jakobskreuzkraut soll nach Ansicht der Verteidigung für viele Krankheitsfälle verantwortlich sein. Foto: dpa

Jünkerath/Bitburg. Acht Stunden dauerte der erste Verhandlungstag, an dem sieben Zeugen zum Fall eines Eifeler Landwirts vor dem Amtsgericht Bitburg aussagten (der TV berichtete). Fünf weitere Stunden mit vier Zeugenaussagen folgten.In seiner mündlichen Urteilsbegründung erklärte Vorsitzender Richter Udo May: "Man kann auch ein Tierquäler sein, indem man Schmerzen in Kauf nimmt - sei es aus Überforderung oder Nachlässigkeit."130 tote Tiere in fünfeinhalb Jahren

In insgesamt vier Fällen aus dem Jahr 2005 ging es um Unterernährung, fehlende Behandlung von Krankheiten oder mangelnde Fürsorge bei kalbenden Kühen. Da in zwei weiteren Fällen Zweifel bestanden, erging dazu Freispruch, ebenso zur angeblich falschen Lagerung von Rinderdung im Wald. Mit 130 toten Tieren in fünfeinhalb Jahren steche der Betrieb jedoch negativ aus allen anderen heraus: "Den gesteigerten Anforderungen an Sie als Halter der Tiere sind Sie nicht nachgekommen", warf May dem Angeklagten vor. "Das hier ist nur die Spitze des Eisbergs."Die Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr wird drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Landwirt, der seine Tiere 2006 alle verkauft hat, 250 Stunden unentgeltliche Arbeit für seine Ortsgemeinde leisten.Die Strafforderungen von Staatsanwältin Kristina Speicher hatten sich für die sechs einzelnen Fälle sogar auf drei Jahre und neun Monate Haft summiert. Daraus leitete sie eine Gesamtstrafe von zwei Jahren mit Bewährung ab.Gericht lehnt alle Beweisanträge ab

Auf Freispruch plädierte hingegen Verteidigerin Marianne Mastiaux. Belastungszeugen hätten zweifelhafte Angaben gemacht. Entlastungszeugen seien nicht richtig gewürdigt worden. Die Kernthese der Verteidigung: Die Tiere hätten über Jahre giftiges Jakobskreuzkraut von den Wiesen des Landwirts zu fressen bekommen. Die Gefahr durch die Pflanze sei ihrem Mandanten erst 2007 bewusst geworden, betonte Mastiaux. Inzwischen warnten viele Stellen vor den Folgen. Die zahlreichen Beweisanträge der Verteidigung unter anderem zur Wirkung des Jakobskreuzkrauts (siehe Extra) lehnte das Gericht als irrelevant oder nicht machbar ab. Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Giftfrage ohne Belang, da es um mangelnde Versorgung mit Wasser, Futter und Medikamenten gehe. "Das hat mich manche schlaflose Nacht gekostet", beschrieb der Angeklagte die lange Suche nach der Ursache der Krankheiten. Um die Tiere habe er sich intensiv gekümmert, doch: "Die kranken Tiere wurden einfach nicht gesund." Marianne Mastiaux hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. EXTRA Beweisanträge: Hauptforderung der Verteidigung an das Gericht war, ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Dadurch sollte nachgewiesen werden, dass die hohen Tierverluste aus der Vergiftung der Rinder mit dem im Heu enthaltenen Jakobskreuzkraut begründet wurden. Das Gutachten sollte ebenfalls beweisen, dass die zuständigen Kreisveterinäre und behandelnden Tierärzte den Landwirt grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht über die gefährliche Pflanze als mögliche Ursache unterrichteten. Jakobskreuzkraut: Die "Giftpflanzen-Datenbank für Veterinärmedizin" warnt vor dem Jakobskreuzkraut, das sich vor allem auf extensiv genutzten Flächen ausbreite und zum Problem in der Viehhaltung werde. Die darin enthaltenen Pyrrolizidin-Alkaloide seien leberschädigend und krebserregend. Kleinere Mengen könnten sich im Tier ansammeln, Vergiftungserscheinungen mitunter erst nach Monaten und Jahren durch Erreichen der kritischen Gesamtdosis auftreten. (cus)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort