Das Los muss neu entscheiden

DOCKENDORF. Weil eine Sitzung des Wahlausschusses in Dockendorf nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben war, hat die Kommunalaufsicht eine erneute Einberufung angeordnet. Dabei kann sich die Zusammensetzung des Rats leicht verändern.

Mehr als drei Monate liegt die Kommunalwahl schon zurück. Auch in Dockendorf (Verbandsgemeinde Bitburg-Land) hat sich der Ortsgemeinderat längst konstituiert. Doch inzwischen muss sich die Gemeinde mit einer Anordnung der Kommunalaufsicht Bitburg-Prüm auseinander setzen. "Die Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Dockendorf durch den Wahlausschuss in seiner Sitzung am 13. Juni 2004 wird aufgehoben", heißt es in dem Schreiben, das dem TV vorliegt. Der Ausschuss muss nun eine neue Sitzung einberufen. Dabei müssen die Stimmen zwar nicht neu ausgezählt werden. Aber wie beim ersten Mal muss der Ausschuss per Los entscheiden, wer von drei stimmengleichen Bürgern als sechstes Mitglied in den Rat einzieht. Zur Vorgeschichte (der TV berichtete): Es um den Nachrücker für Ortsbürgermeister Herbert Mohnen, der bei der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder nicht mitgerechnet wird. Das siebtbeste Ergebnis bei der Mehrheitswahl erreichten gleich drei Bürger: Johann Fischbach, Mechthild Mohnen und Thomas Urbanek bekamen jeweils 40 Stimmen. Beim fälligen Losentscheid ließ Wahlleiter Herbert Mohnen im angrenzenden Flur Zettel mit jeweils einem der Namen ziehen. Ergebnis: Auf dem ersten gezogenen Zettel stand der Name Fischbach, der damit als Ratsmitglied feststand. Mechthild Mohnen monierte, die Einsicht in den Flur sei nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen, so dass der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt worden sei. Außerdem sei ein nicht ordnungsgemäßer Behälter (Servier-Tablett) verwendet worden. Der Wahlausschuss sah hingegen in einer Stellungnahme den Einblick auf die Ziehung jederzeit gewährleistet. Zudem könnten zwei Ausschussmitglieder die ordnungsgemäße Ziehung bezeugen."Nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht"

Die Kommunalaufsicht setzt bei ihrer Entscheidung jedoch an einem ganz anderen Punkt an, und zwar "unabhängig von der Durchführung des Losentscheids". Der Vorwurf: Die Sitzung des Wahlausschusses sei nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden. Dazu genüge ein Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes mit dem Hinweis, dass jedermann zu der Sitzung Zutritt hat. Ein entsprechender Vordruck blieb an diesem Tag jedoch unbenutzt. Auch die Möglichkeit einer Bekanntmachung im amtlichen "Bitburger Stadt- und Landboten" nahm der Ausschuss nicht wahr. Dieser "erhebliche Verfahrensmangel" führte zur Anordnung der Kommunalaufsicht. Rechtskräftig ist sie noch nicht, denn es könnte Klage dagegen erhoben werden. Weder Herbert Mohnen noch seine Schwägerin Mechthild Mohnen wollten sich auf TV -Anfrage zum Vorgang äußern. Die gegensätzliche Reaktion wurde bei den Telefongesprächen jedoch deutlich: gedrückte Stimmung beim Ortsbürgermeister und eine bestens gelaunte Bürgerin.

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