Den Eltern reicht's: Seit vier Jahren verhandelt das Amtsgericht Bitburg den Verkehrsunfall, bei dem ihr Sohn 2012 ums Leben kam

Bitburg/Metterich/Wilsecker · Es ist der Alptraum aller Eltern: Im März 2012 verloren Heinrich und Martina Scholten ihren damals 19-jährigen Sohn Tim bei einem Verkehrsunfall nahe Metterich. Bis heute wird der Unfall vor dem Amtsgericht Bitburg – bislang ohne Ergebnis – verhandelt. Den Eltern reicht’s.

"Ein 19-jähriger Motorradfahrer ist am Freitag (16. März, 2012) gegen 16.15 Uhr auf der B?50 zwischen Bitburg und Spangdahlem in Höhe der Abfahrt Metterich/Hüttingen tödlich verunglückt." Diese Nachricht druckte der TV vor knapp vier Jahren, am 17. März 2012, ab. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Zeit, in der Heinrich und Martina Scholten aus Wilsecker (Verbandsgemeinde Bitburger Land) um ihren Sohn Tim trauern, der bei dem Unfall ums Leben kam. Die Zeit ist seitdem zwar geeilt, hat aber - entgegen dem alten Sprichwort - bei dem Ehepaar nicht die Wunden geheilt. Denn bis heute ist nicht geklärt, wer die Schuld an dem tödlichen Unfall (siehe Extra) trägt. War es der Lastwagenfahrer oder der Motorradfahrer selbst? Aber diese Frage soll das Amtsgericht Bitburg klären, seit - Moment mal - jetzt fast vier Jahren.

"Es ist inzwischen vielmehr die unglaubliche Verfahrensdauer, die ihresgleichen sucht und uns sehr belastet", sagt Martina Scholten, die Mutter des verstorbenen Motorradfahrers. Der Unfall sei bei ihnen nach wie vor von morgens bis abends Thema. Scholten: "Es ist eine Zumutung, wie das Gericht mit Menschen umgeht. Ich verstehe das nicht. Niemand kann mit einem schrecklichen Unfall abschließen, solange das Verfahren nicht beendet ist. Die Belastung wird immer noch größer."

Drei Gutachten

Bereits einen Tag nach dem Unfall, am 17. März 2012, beantragte die Staatsanwaltschaft Trier ein Unfallgutachten. Auf dessen Grundlage klagte sie den 58-jährigen Lastwagenfahrer aus der Eifel, mit dem der Motorradfahrer bei dem Unfall kollidierte und starb, wegen fahrlässiger Tötung an. Das Gutachten sollte aufdecken, ob der Lastwagenfahrer bei seinem Linksabbiegemanöver ausreichend Zeit hatte, über seinen linken Seitenspiegel den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Ob er den von hinten anbrausenden Motorradfahrer auf der Überholspur eventuell hätte erblicken, das Abbiegemanöver abbrechen und damit den Unfall verhindern können.
Wolfgang Simon, Rechtsanwalt der Eltern, sagt: "Das erste Gutachten sah da ein Zeitfenster von etwa acht Sekunden, in dem er den Motorradfahrer hätte im Seitenspiegel wahrnehmen können." Die Verteidigung des angeklagten Lastwagenfahrers bestellte aber ein Gegengutachten, "in dem die Sichtbarkeit des Motorradfahrers für den Brummifahrer nicht eindeutig bejaht werden konnte", erklärt Simon.
Der erste Termin zur Hauptverhandlung hätte am 20. August 2013 stattfinden sollen, wurde jedoch vom Amtsgericht auf den 13. Mai 2014, mehr als zwei Jahre nach dem Unfall, verlegt. Ein Urteil wurde auch da nicht gesprochen. Stattdessen wollte das Gericht "zeitnah" ein drittes Gutachten in Auftrag geben, was dann auch ein halbes Jahr später, im Herbst 2014, bei einem weiteren Gutachter bestellt wurde. Der TV hat Helmut Mencher, Direktor des Amtsgerichts Bitburg, gefragt, wann der vor 15 Monaten beauftragte Gutachter denn gedenkt, sein Ergebnis zu liefern.

"Das Gutachten ist in der Zwischenzeit erstellt", antwortet Mencher. Die Frage, warum das Verfahren so lange dauere, könne er jedoch nicht beantworten, da er keine Akteneinsicht habe. Rechtsanwalt Simon meint, einen der entscheidenden Faktoren für die Verzögerung zu kennen: "In der Abteilung Strafsachen hat es mehrere Richterwechsel gegeben, was auch maßgeblich zur Verzögerung des Verfahrens beigetragen hat."
Der TV fragte das Amtsgericht zudem, ob für das Gericht die psychische Belastung der Angehörigen - neben der juristischen Angelegenheit - auch eine Rolle spiele.

Keine Verurteilung ohne Beweise

Mencher: "Auch wenn die Belastung für Opfer im Einzelfall groß ist, muss man sehen, dass es auf der anderen Seite nicht etwa deswegen zulässig ist, einen Angeklagten ohne ausreichende Klärung und Beweisführung zu verurteilen. Grundsätzlich gilt für jeden die Unschuldsvermutung." Einen Termin für die Fortsetzung des Prozesses kann Mencher nicht nennen. Scholten: "Das ist eine Zumutung für die Angehörigen. Jeder, dem ich den Fall erzähle, glaubt das nicht und meint, wir würden spinnen."
Ehemann Heiner Scholten sagt: "Immerhin gibt es jetzt Hoffnung, dass das Verfahren weitergeht." Rechtsanwalt Simon: "Es ist allerdings so viel Zeit vergangen, dass die Zeugen des Unfalls noch mal vernommen werden müssen, da bei der Hauptverhandlung 2014 kein Wortlaut-Protokoll angefertigt wurde." Aber nach vier Jahren, so befürchtet Simon, könne das Erinnerungsvermögen der Zeugen stark gelitten haben: "Das kann sich nur negativ auf eine abschließende Klärung des tödlichen Unfalles auswirken."

Unfall-Nachricht aus dem TV vom 17. März 2012:

Bitburg. Ein 19-jähriger Motorradfahrer ist am Freitag (16. März, 2012) gegen 16.15 Uhr auf der B 50 zwischen Bitburg und Spangdahlem in Höhe der Abfahrt Metterich/Hüttingen tödlich verunglückt. Nach Angaben der Polizei Bitburg hatte er auf einer längeren, fast geraden Strecke eine Fahrzeugkolonne überholt, an deren Anfang ein LKW-Fahrer nach links abbog. Dabei stießen die beiden Fahrzeuge zusammen. Der junge Mann starb noch an der Unfallstelle.

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