Der Griff zur Flasche ist kinderleicht
"Alkohol ist in der Gesellschaft anerkannt und allgegenwärtig." Nadine Theis weiß, wovon sie spricht - sie ist die Jugendschutzbeauftragte des Eifelkreises. Der TV hat sich mit ihr über den Umgang der Jugendlichen in der Eifel mit Alkohol unterhalten.
Bitburg-Prüm. Ein Sektchen zu Weihnachten oder zum Geburtstag. Es sind oft die Feiern innerhalb der Familie, bei denen Jugendliche das erste Mal zum Alkohol greifen. Nadine Theis, seit Mai 2007 Jugendschutzbeauftragte des Eifelkreises, weiß das - und sie weiß auch, dass es vom Alkoholgenuss im Kreise der Familie bis zum Bier- oder Alcopoptrinken bei der nächsten Party oder Kirmes kein weiter Weg mehr ist.
Der Trick: Mixgetränke, die nicht nach Schnaps riechen
"Wenn ich zu Hause darf, warum nicht auch draußen?", kennt Theis die Argumente ihrer Pappenheimer. Doch sie versucht dagegen anzugehen, indem sie regelmäßig Schulklassen besucht und über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs spricht. Indem sie Veranstaltungen wie "Alkohol - kenn Dein Limit!" mitorganisiert und indem sie gemeinsam mit den Ordnungsämtern und der Polizei in Gaststätten oder zu Veranstaltungen geht und die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrolliert.
"Man merkt, dass die Prävention fruchtet", sagt Theis. Denn der Anteil der Jugendlichen, die regelmäßig Alkohol zu sich nehmen, gehe im Vergleich zu den Vorjahren zurück - auch wenn die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit oftmals eine andere sei. "Wir hatten in den vergangenen Jahren nur einen Fall von einer Alkoholvergiftung eines Minderjährigen", sagt sie.
Rund 20 Mal im Jahr geht Theis mit Vertretern der Polizei und des Ordnungsamts auf Veranstaltungen - verstärkt natürlich zu Spitzenzeiten wie an Karneval. Sie kennt die Tricks der Teenager - etwa, dass allzu oft Wodka in nichtalkoholische Getränke gemischt wird: "Das riecht und erkennt man nicht."
Und damit fällt es oft bei der Kontrolle nicht auf. Auch beliebt: Ab 14 Jahren dürfen Teenager mit einer erziehungsbeauftragten Person auch bis weit nach Mitternacht auf Veranstaltungen gehen. Eine Vollmacht der Eltern reicht, und schon wird der 18-jährige Kumpel zum Erziehungsbeauftragten und schaut nicht so genau hin, was sein Schützling im Laufe des Abends so trinkt.
"Persilfahrscheine" gibt's im Internet
"Solche Zettel gibt es sogar im Internet zum Runterladen", weiß die Jugendschutzbeauftragte - und ruft deshalb die Eltern an, wenn ihr eine solche "Vollmacht" unterkommt. Die Verantwortung dafür, dass auf der Kirmes, der Karnevalssitzung oder in der Disco kein Alkohol an Jugendliche ausgeschänkt wird, trägt der Veranstalter.
Keine leichte Aufgabe. Im Eifelkreis gab es seit 2003 insgesamt 13 Anzeigen beziehungsweise Bußgelder für Betreiber von Gaststätten sowie von Veranstaltern wegen des Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen, die mit Alkohol zusammenhängen.
EXTRA Was ist erlaubt? Laut § 9 Jugendschutzgesetz dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Auch ist es untersagt, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben beziehungsweise den Verzehr zu gestatten. (neb)