Der Grippe keine Chance geben

BITBURG-PRÜM. (har) Mit einem Merkblatt zur Stallpflicht bei Geflügel wendet sich das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm an alle Geflügelhalter im Kreisgebiet.

Entsprechend einer bundesweit geltenden Eilverordnung dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis vorerst zum 15. Dezember nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Enten und Gänse sind dabei von anderem Geflügel getrennt zu halten.Risiko der Ausbreitung vermeiden

Ziel der Maßnahme ist, einen möglichen Kontakt des heimischen Geflügels mit durchziehenden Zugvögeln zu vermeiden und dadurch das Risiko einer Ausbreitung der aus Asien kommenden und für Tiere tödlich verlaufenden Vogelgrippe zu minimieren. Nach Auskunft von Veterinäramtsleiter Dieter Hoff gibt es bisher keinen Verdachtsfall auf Vogelgrippe im Kreisgebiet. Hoff: "Ausnahmslos alle Geflügelhalter sollten ihre Bestände umgehend, soweit noch nicht geschehen, beim Veterinäramt anzeigen." Veterinäramt und Gesundheitsamt der Kreisverwaltung weisen darauf hin, dass gegenwärtig ein Verzehr von durcherhitztem Geflügel und Eiern unbedenklich ist. Niemand brauche Sorge zu haben, gebratenes oder gekochtes Hühnerfleisch oder gekochte Hühnereier zu essen. Bei Tieren, die nicht in einem geschlossenen Stall gehalten werden, muss mindestens eine monatliche tierärztliche Untersuchung vorgenommen und dokumentiert werden. Sofern im Einzelfall eine Abtrennung nicht möglich ist, kann das Veterinäramt auf Antrag auch andere Formen der Abtrennung zulassen. Dabei werden neben der monatlichen tierärztlichen Untersuchung des Geflügels auch blutserologische Untersuchungen erforderlich. Die Geflügelhalter werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Sollten vermehrt tote Wildvögel aufgefunden werden oder es in Geflügelhaltungen zu größeren Verlusten oder es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommen, so hat der Besitzer unverzüglich durch den Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. Verstöße gegen die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus drohen Schadenersatzforderungen. Informationen zur Vogelgrippe erteilt die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Veterinäramt, Telefon 06561/15-2140.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort