Kommunalpolitik Der hauptamtliche Beigeordnete bleibt

BETTINGEN · Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung genehmigt. Auf eine öffentliche Ausschreibung des derzeit von Rainer Wirtz besetzten Postens wird verzichtet.

 Ob Bürgermeister Josef Junk künftig weiterhin von Rainer Wirtz als ehrenamtlichen Beigeordneten unterstützt wird, entscheidet der Rat.

Ob Bürgermeister Josef Junk künftig weiterhin von Rainer Wirtz als ehrenamtlichen Beigeordneten unterstützt wird, entscheidet der Rat.

Foto: klaus kimmling

 Der eine war Bürgermeister der VG Bitburg-Land, der andere Bürgermeister der VG Kyllburg. Als es dann in 2014 zur Fusion der beiden Verbandsgemeinden zur neuen VG Bitburger Land und in diesem Zusammenhang auch zur Wahl eines neuen Bürgermeisters kam, war klar, dass am Ende einer der beiden Kandidaten übrig bleiben wird. In diesem Fall war das Rainer Wirtz. Der CDU-Mann und letzte Bürgermeister der VG Kyllburg konnte sich nicht gegen seinen Amtskollegen aus Bitburg-Land, Josef Junk (SPD), durchsetzen. Rainer Wirtz wurde stattdessen Erster Beigeordneter der neuen VG.

Dass Wirtz diesen Posten haupt- und nicht ehrenamtlich ausübt, hängt mit dem Fusionsgesetz von damals zusammen. Der ehemalige Verwaltungschef in Kyllburg war nämlich erst zwei Jahre vor Auflösung seiner VG gewählt worden, das allerdings für eine Amtszeit von acht Jahren. Und eine solche hauptamtliche Position mit entsprechender Einstufung wurde ihm durch das Fusionsgesetz auch garantiert.

Am 30. April 2020 endet nun die Amtszeit von Wirtz. Für die VG stellt sich damit die Frage, ob sie auch weiterhin einen hauptamtlichen Ersten Beigeordneten haben möchte oder nicht. Für die Verwaltung ist der Fall klar. Sie schlägt dem VG-Rat vor, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.

In der Gemeindeordnung ist es so geregelt, dass Beigeordnete grundsätzlich ehrenamtlich tätig sein sollen. Hat die Verbandsgemeinde aber mehr als 20 000 Einwohner, kann der Rat beschließen, dass der Erste Beigeordnete auch hauptamtlich tätig sein darf. Im Bitburger Land leben mehr als 26 000 Menschen. Eine Änderung der Satzung ist also möglich. Sofern der Rat mitspielt. Und das tut er.

Mit der Satzungsänderung allein ist es aber nicht getan. Schließlich endet Wirtz’ Amtszeit zum 30. April 2020. Die Stelle des hauptamtlichen Beigeordneten muss also neu ausgeschrieben werden. Das aber auch nur, wenn der Rat darauf besteht. Und was das betrifft, so gehen hier die Meinungen dann doch ein wenig auseinander. Während CDU-Fraktionschef Thomas Etteldorf dem derzeitigen Amtsinhaber einen guten Job testiert, weswegen seine Fraktion auch auf eine öffentliche Ausschreibung des Postens verzichten möchte, ist die Ansicht der FWG eine andere. Zwar haben auch die Freien Wähler an der bisherigen Arbeit von Wirtz nichts auszusetzen. Auf eine öffentliche Ausschreibung wollen sie aber dennoch nicht verzichten. Es gehe darum, für Transparenz zu sorgen, erklärt Fraktionsmitglied Ralf Becker.

Die SPD wiederum spricht sich wie die CDU dafür aus, auf eine öffentliche Ausschreibung zu verzichten. „Es ist uns aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass trotzdem weiterhin die Möglichkeit für jede Fraktion besteht, geeignete Bewerber oder Bewerberinnen für dieses Amt vorzuschlagen“, erklärt SPD-Fraktionssprecher Olaf Böhmer. Seine Fraktion werde deshalb intern in einem Auswahlverfahren prüfen, ob es ihrerseits einen geeigneten Vorschlag für dieses Amt gibt – was die SPD im Übrigen auch schon bei der vorherigen Wahl des Ersten Beigeordneten getan hat. So hatten sich Junk und Wirtz im Vorfeld der Fusion einstimmig dafür ausgesprochen, dass derjenige, der bei der Wahl unterliegt, Erster Beigeordneter der neuen VG werden soll.  Die SPD jedoch sah sich nicht an diese Abmachung zwischen den Kandidaten gebunden und versuchte deshalb, nach der Kommunalwahl  2014 einen eigenen Kandidaten für das Amt durchzusetzen. Letztlich aber stimmte der Rat mit großer Mehrheit für Wirtz. Hauptamtlicher Beigeordneter wäre er gemäß Fusionsgesetz ohnehin geworden. Es  ging bei dieser Wahl lediglich um die Reihenfolge, also darum, ob er Erster oder aber Zweiter Beigeordneter wird.

Das wird zum 1. Juli kommenden Jahres anders sein.  Dann wird der Rat gemäß mehrheitlichem Beschluss (nur die FWG stimmt dagegen) zum ersten Mal einen hauptamtlichen Ersten Beigeordneten wählen.  Sofern bis dahin aus den Reihen des VG-Rats kein weiterer und auch überzeugender Kandidatenvorschlag kommt, wird es auf eine Wiederwahl des derzeitigen 61-jährigen Amtsinhabers Wirtz hinauslaufen. Der jedoch wird am 30. April 2020 zunächst einmal in Pension gehen. Zwei Monate lang wird die VG dann ohne hauptamtlichen Beigeordneten auskommen müssen.

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