Der Letzte macht das Licht aus: Eigenständigkeit der Kleinstgemeinden um jeden Preis?

Eifelkreis · Auf der Liste der 100 kleinsten Gemeinden Deutschlands stehen allein 46 Dörfer aus dem Eifelkreis. In einigen dieser Dörfer ist die Einwohnerzahl stabil, in manchen ist sie in den vergangenen Jahrzehnten sogar leicht gestiegen. In den meisten jedoch sinkt die Zahl der dort lebenden Menschen von Jahr zu Jahr. Das kann man ignorieren - was bislang auch recht gut funktioniert.

Der Letzte macht das Licht aus: Eigenständigkeit der Kleinstgemeinden um jeden Preis?
Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Die rein mathematische Annäherung an das Problem führt zu einem vernichtenden Ergebnis: Es gibt im Eifelkreis 31 Gemeinden mit weniger als 50 Einwohnern. In diesen 31 Dörfern leben zusammen rund 1150 Menschen, was ziemlich genau der Einwohnerzahl von Badem entspricht. Der Ortsbürgermeister einer Gemeinde in der Größenordnung Badems erhält laut Landesverordnung monatlich 981 Euro Aufwandsentschädigung, im Jahr also 11.772 Euro. Der Ortsbürgermeister einer Gemeinde mit 150 oder weniger Einwohnern bekommt 296 Euro monatlich, also 3552 Euro pro Jahr.

Das heißt: Die 31 kleinsten Gemeinden des Kreises, die zusammen genauso viele Einwohner haben wie Badem, zahlen insgesamt jedes Jahr 110.112 Euro an ihre ehrenamtlichen Gemeindevorsitzenden. Und der Ehrensold, der je nach Länge der Amtszeit bis zum Lebensende gezahlt wird, ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Der ein oder andere Ortsbürgermeister einer Kleinstgemeinde wird an dieser Stelle möglicherweise wild fluchend im Dreieck springen. Und das unter Umständen auch zu Recht. Weil dieser Vergleich hinkt. Schließlich richtet sich die Aufwandsentschädigung lediglich nach der Einwohnerzahl und nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand eines Orts- oder Stadtbürgermeisters.

Darüber hinaus übernehmen die Ortsbürgermeister kleiner Dörfer oft auch Aufgaben, für die in größeren Ortschaften der bezahlte Gemeindearbeiter zuständig ist.

An der gesetzlich festgelegten Aufwandsentschädigung, die von jeder noch so kleinen Gemeinde zu leisten ist, ändert all das jedoch nichts. Was dazu führt, dass in vielen Dörfern diese Aufwandsentschädigung der größte Haushaltsposten ist. So wie beispielsweise in Hisel, der mit aktuell zehn Einwohnern kleinsten Gemeinde des Eifelkreises.Fusion mit Brimingen

Als sich der Gemeinderat im November zur letzten Sitzung des Jahres trifft, ist die Stimmung gedrückt. Nur wenige Tage zuvor ist Werner Jüngels im Alter von 75 Jahren gestorben. Jüngels war einst Ortsbürgermeister in Hisel und bis zuletzt Mitglied des Gemeinderats. Die Sitzung beginnt mit einer Gedenkminute. Und sie endet mit einer Entscheidung. Schweren Herzens beschließt der Rat an diesem Abend, eine Fusion mit der Nachbargemeinde Brimingen in die Wege zu leiten.

Für Ortsbürgermeister Peter Neyses war dies angesichts der finanziellen Lage seiner Gemeinde die richtige Entscheidung. Für Klaus Dingels hingegen käme das nicht infrage. Dingels ist Ortsbürgermeister in Herzfeld. "Unsere Gemeinde steht wirklich schlecht da", räumt Dingels ein. Was allerdings auch an der hohen VG-Umlage liege. 46,9 Prozent seien einfach zu viel, sagt er.

Die Hoffnung des Ortsbürgermeisters ruht jetzt auf der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen. Das soll Geld in die Kasse der 44 Einwohner zählenden Gemeinde spülen. Eine Fusion will er auf jeden Fall vermeiden. "Sobald die kleinen Dörfer eingemeindet werden, verlieren sie ihr Mitspracherecht", ist Dingels überzeugt. Wenn die kleinen Gemeinden nicht fusionieren wollen, so heißt das aber im Umkehrschluss nicht, dass sie weiter bestehen, bis der Letzte das Licht ausmacht. Denn gemäß rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung kann das Innenministerium Dörfer mit weniger als 300 Einwohnern auch gegen deren Willen auflösen.Zwei Menschen - eine Gemeinde

Würde das Ministerium von diesem Recht rigoros Gebrauch machen, so wären davon im Eifelkreis rund 140 der insgesamt 235 Gemeinden betroffen. Bislang jedoch hält sich das Land vornehm zurück. Laut Ministerium ist diese Ermächtigung bislang erst ein einziges Mal zum Einsatz gekommen: 1991 wurde die Eigenständigkeit der Gemeinde Schaumburg im Rhein-Lahn-Kreis aufgehoben. Wobei die Bezeichnung "Gemeinde" im Fall Schaumburg vielleicht auch etwas irreführend ist. Denn zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses mit Balduinstein lebten in der damals kleinsten Gemeinde Deutschlands genau zwei Menschen.

Wenn es erst einmal so weit ist, stößt der Gemeinderat definitiv an seine Grenzen. Denn für ein eindeutiges Ergebnis sollten an einer Mehrheitsentscheidung schon mindestens drei Menschen beteiligt sein. Vor allem, wenn es um die wichtige Frage der Eigenständigkeit geht.Extra: Fragen an ...

… Landrat Joachim Streit:

Der Ortsbürgermeister einer Kleinstgemeinde mit 30 oder noch weniger Einwohnern erhält im Jahr mehr als 3000 Euro Aufwandsentschädigung und hat zudem auch noch Anspruch auf Ehrensold. Ist das gerechtfertigt?
Streit: Das Land hat die Aufwandsentschädigung nach Einwohnerzahlen für den ehrenamtlichen Bereich gestaffelt. Damit ist die Verhältnismäßigkeit gegeben. Oft stellen die Ortsbürgermeister der kleinen Orte auch Gerätschaften, Handwerkszeug und Fahrzeuge aus dem eigenen, privaten Bestand ihrer Gemeinde zur Verfügung, ohne eine gesonderte Rechnung zu stellen. Im Gegenteil: Sie mähen selbst den Rasen, weil man sich keinen Gemeindearbeiter leisten kann. Hinzu kommt die Verantwortung für den Haushalt und die Gemeinderatssitzungen, sodass die 3000 Euro auch in kleinen Orten angemessen sind.

In Hisel wurde der Beschluss gefasst, eine Fusion mit der Nachbargemeinde Brimingen einzugehen. Gibt es weitere Gemeinden im Kreis, die in dieser Richtung unterwegs sind?
Streit: Weitere Fälle sind uns nicht bekannt. Aber es gibt auch lose Verbindungen wie die Dörfergemeinschaft um Baustert mit Hisel, Brimingen, Hütterscheid, Mülbach und Feilsdorf.

Welche Probleme ergeben sich aus Zusammenschlüssen von Gemeinden?
Streit: Probleme ergeben sich rechtlicher Art eher selten. Die Frage ist, ob finanziell etwas gespart werden kann, wie die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters. Wenn die Ortsteile dann wieder einen Ortsvorsteher mit Ortsbeirat haben, ist auch nicht viel gespart, weil auch dort Aufwandsentschädigungen zu zahlen sind. uhe

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