Prostitutionsschutzgesetz Der Letzte macht das Rotlicht aus - Zwei Bordelle in Bitburg bekommen keine Genehmigung mehr

Bitburg/Prüm · Zwei Bordelle in Bitburg bekommen keine Genehmigung mehr von der Kreisverwaltung. Für weitere Lokale in der Eifel wird es eng. Der Grund ist das neue Prostitutionsschutzgesetz.

 In der Sansi-Bar in Bitburg wird Prostitution nicht mehr geduldet.

In der Sansi-Bar in Bitburg wird Prostitution nicht mehr geduldet.

Foto: TV/Christian Altmayer

Verführerisch schaut die Dame aus dem Plakat heraus. Als wollte die Halbnackte vorbeisausende Autofahrer auf den Parkplatz locken. Doch wer den beworbenen Spaß sucht, braucht in der Mötscher Straße Nummer zehn erstmal nicht mehr anzuhalten. Denn die Sansi-Bar ist geschlossen. Seit den Neunziger Jahren haben Gäste sich im Bitburger Nachtlokal mit den Mädchen vergnügt. Jetzt kann die Verwaltung des Eifelkreises das nicht mehr dulden. Der Grund ist das neue Prostitutionsschutzgesetz. Aber von Anfang an:

Das Geschäft mit der Liebe hat in der Eifel Tradition. Bitburg galt als Rotlicht-Hochburg. Was vor allem an der Nähe zum US-Flugplatz Spangdahlem und zu Luxemburg lag. Denn im Großherzogtum ist Prostitution verboten. Auch in Prüm entstanden Etablissements. Hier dürfte die belgische Grenze eine Rolle gespielt haben.

 Der Club Envie in Niederprüm darf bleiben.

Der Club Envie in Niederprüm darf bleiben.

Foto: TV/Christian Altmayer

Dann machte das neue Gesetz den Betreibern einen Strich durch die Rechnung. Nach TV-Recherchen könnten in fünf von neun Etablissements in Bitburg und Prüm die Rotlichter ausgehen.

 Die Sansi-Bar in Bitburg muss schließen.

Die Sansi-Bar in Bitburg muss schließen.

Foto: TV/Christian Altmayer

Das Gesetz: Seit dem ersten Juli 2017 sind Landkreise für die Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes zuständig. Der Bundestag hat es erlassen, um die vielen Frauen und wenigen Männer, die Sex für Geld anbieten, vor Menschenhandel und Missbrauch zu schützen. Der Gesetzestext enthält eine Reihe von Auflagen für Freudenmädchen und Freudenhäuser. Darunter sind auch baurechtliche Bestimmungen. Vor allem die machen den Eifeler Betreibern und Vermietern das Leben schwer. Denn eine Baugenehmigung zu bekommen, ist heute schwieriger als früher.

Die Betriebe: Das erste vom neuen Gesetz betroffene Geschäft war die Sansi-Bar. Im September 2017 wurde das Bitburger  Etablissement wiedereröffnet. Weil dieser Termin nach dem Inkrafttreten des Gesetzes lag, brauchte die damalige Betreiberin sofort eine Baugenehmigung, während länger bestehenden Unternehmen eine Schonfrist eingeräumt wurde. Der Bauantrag bei der Kreisverwaltung wurde inzwischen zurückgezogen.  Das Bauamt hatte signalisiert, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht. Denn das Grundstück, auf dem sich die Sansi-Bar befindet, liegt in einem sogenannten „Mischgebiet“.

Erlaubt ist Prostitution nach dem Schutzgesetz aber nur noch in Gewerbegebieten oder im „Kerngebiet“ einer Gemeinde, also etwa im Bitburger Industriezentrum „Auf Merlick“ oder in der Prümer Fußgängerzone. In einem Wohngebiet hat das älteste Gewerbe der Welt nach neuem Recht nichts mehr verloren. Und im „Mischgebiet“ darf sich nur Gewerbe ansiedeln, das die Lebensqualität der Anwohner nicht einschränkt. Das tut Prostitution aber, zumindest nach Einschätzung des Gesetzgebers.

Und so wurde auch die „Blaue Lagune“ in Bitburg zum Störfaktor. Aus diesem Grund habe die Kreisverwaltung eine Baugenehmigung versagt, wie der Besitzer auf TV-Anfrage bestätigt. Nachvollziehen kann der Mann das nicht, der nicht namentlich in Erscheinung treten will: „An dem Laden hat sich 30 Jahre lang niemand gestört. Die Kunden gehen unbemerkt ein- und aus.“ Trotzdem werde die Lagune schließen müssen. Die Frage sei nur, wann.

Einen Einspruch gegen den Bescheid werde er sich sparen: „Da sehe ich keine Chance.“ Denn neben dem Standort sei auch der Brandschutz in der „Blauen Lagune“ ein Problem. Anders sehe es bei der „Red Rose Bar“ in der Echternacherstraße aus, die er ebenfalls vermietet. Hier sei, so der Eifeler, das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Auch der Vermieterin der Sansi-Bar gehört ein weiteres Haus in Bitburg. Der „Goldene Stern“ liegt in der oberen Mötscher Straße, ein paar Hundert Meter von der Sansi-Bar entfernt. Trotzdem könnte der Fall hier anders liegen. Der Nachbarbetrieb „Mai Thai Bar“ hat nämlich eine Baugenehmigung erhalten. Dies bestätigt die Kreisverwaltung auf TV-Anfrage. Nur zwei weitere Unternehmen dürfen demnach sicher weitermachen: die „Villa Diva“ auf Merlick und der „Club Envie“ im Gewerbegebiet Niederprüm. Bei der „Bar Casablanca“ in Mötsch und dem „Club St. Tropez“ in Prüm läuft das Verfahren noch. Anfragen ließen die Betreiber unbeantwortet.

Die Zukunft: Das Baurecht ist aber nur die halbe Miete. Eine Konzession hat noch kein Betrieb im Kreis. Und mit dem neuen Gesetz ist es schwieriger denn je geworden, eine zu bekommen. Für den Eigentümer der blauen Lagune ist deshalb klar: „Puffs sind nicht mehr erwünscht. Also versucht man sie durch das Gesetz zur Schließung zu zwingen.“ Er rechnet damit, dass es in ein paar Jahren kaum noch Etablissements in der Region geben wird.

Vor dem Plakat der Dame in der Mötscher Straße wurde daher ein weiteres Schild aufgestellt. „Gewerblich zu vermieten“, steht darauf. Werden soll es ein Eventlokal, sagt die Vermieterin, weil dies im Mischgebiet noch möglich ist.

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