"Der Spielplatz wird nicht kastriert"

Ist der neue Bitburger Spielplatz Schleifmühle zu laut? Mit dieser heiklen Frage beschäftigt sich nach Anwohnerklagen derzeit das Trierer Verwaltungsgericht. Womöglich fällt heute ein Urteil.

 Der neue Bitburger Spielplatz Schleifmühle lässt Kinderherzen höher schlagen und verärgert einige Anwohner. Foto: TV-Archiv

Der neue Bitburger Spielplatz Schleifmühle lässt Kinderherzen höher schlagen und verärgert einige Anwohner. Foto: TV-Archiv

Bitburg/Trier. Ein Kinderspielplatz ist keine Bibliothek, in der schon ein Wispern mit bösen Blicken der Nachbarn beantwortet wird. Wo Kinder und Jugendliche toben, ist es laut, manchmal auch sehr laut. Müssen die Nachbarn diesen "Lärm" hinnehmen? Oder haben sie ein Recht darauf, dass die zuständigen Behörden den Lautstärkeregler nach links drehen?

Mit dieser spannenden Frage befasst sich seit Mitte Juni das Trierer Verwaltungsgericht. Stein des Anstoßes ist der erst im vergangenen Spätsommer eröffnete Abenteuerspielplatz im Bitburger Neubaugebiet Schleifmühle. Ein Eldorado für Kinder und Jugendliche; und ein permanentes Ärgernis für einige Alt-Anwohner.

Den Schwarzen Peter haben nun die Trierer Verwaltungsrichter. Sie müssen nun entscheiden, ob die Spielplatz-Nachbarn zu Recht auf die Barrikaden gehen. Zumindest scheint die Klage nicht aussichtslos zu sein, war der Eindruck nach dem ersten Verhandlungstag. Denn da ließ der Vorsitzende Richter, Vizepräsident Reinhard Dierckes, schon einmal durchblicken, dass der Bitburger Platz "eher ein Abenteuerspielplatz ist als der übliche kleine Kinderspielplatz in einem Wohngebiet".

Dies würde bedeuten, dass für die 1700 Quadratmeter große Spiel-Attraktion die sogenannte Freizeitlärm-Richtlinie gelten würde. Darin steht, dass der von der Freizeiteinrichtung ausgehende Lärm 50 Dezibel nicht überschreiten darf. Das entspricht in etwa der Lautstärke einer normalen Unterhaltung. Ein von den klagenden Anwohnern beauftragter Gutachter hat festgestellt, dass beim Bitburger Spielplatz der Grenzwert um sechs bis neun Dezibel überschritten wird.

Die Stadt dagegen hält die Messung für überflüssig, da es sich nicht um eine Freizeitanlage, sondern einen Spielplatz handele. "Und für Spielplätze gibt es keine Lärmgrenzwerte", sagt Bauamtsleiter Heinz Reckinger.

Trotzdem soll der Sachverständige am heutigen zweiten Verhandlungstag Vorschläge machen, wie der Lärm reduziert werden kann. Werden die Vorschläge von der Bitburger Stadtverwaltung und den Klägern akzeptiert, könnte bereits heute ein Urteil fallen, verlautete am Dienstag aus Justizkreisen.

Bauamtsleiter Heinz Reckinger sagte unserer Zeitung, die Stadt habe den Anwohnern unter anderem angeboten, einen Lärmschutzwall aufzuschütten. Zudem könnte die (laute) Metallrutsche gegen eine (leise) Kunststoffrutsche ausgetauscht werden.

Eine Verkleinerung oder gar Verlegung des Bitburger Spielplatzes lehnt Reckinger allerdings ab: "Wir sehen nicht ein, dass wir den Platz kastrieren. Und eine Verlegung kommt allemal nicht infrage", sagt der Bauamtsleiter. Als der TV mit Anwohnern und Besuchern auf dem Spielplatz diskutierte, meinte ein sechsjähriger Junge, den Ausgang des Verfahrens schon zu kennen. Seine Prognose: "Der Richter sagt bestimmt, dass der Spielplatz bleibt, weil sich die Bauarbeiter so viel Arbeit damit gemacht haben."no/diw

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