Der Test wird entscheidend sein

BITBURG. (har) Ob der Fahrer eines litauischen Drogenhändlers ebenfalls in Haft muss, konnte auch am zweiten Prozesstag in Bitburg nicht ermittelt werden. Nun soll ein Sachverständiger für Drogen-Schnelltests weiterhelfen.

Ob ein 29-jähriger Litauer etwas mit Drogen zu tun hat oder nicht, ist nach wie vor ungeklärt. Am 30. Januar 2006 war der Mann mit einem inzwischen verurteilten 35-jährigen Landsmann auf der A 60 zwischen der belgischen Grenze und Prüm aufgegriffen worden. Im roten Golf der beiden Männer mit Pforzheimer Nummernschild fanden Angehörige der Mobilen Kontrollgruppe des Zolls neben Streckmitteln umgerechnet 91,6 Gramm reines Heroin (der TV berichtete). Auch am zweiten Prozesstag behauptet der 29-Jährige, mit den Drogen nichts zu tun zu haben. Er sei in Litauen angeheuert worden, um ein Auto von Deutschland aus nach Litauen zu bringen. 1000 Euro sollte er dafür bekommen. Ob diese inzwischen mehrfach modifizierte Version des Geschehens wahr ist, konnte auch das Studium von Kurzmitteilungen auf Mobiltelefonen nicht entkräften oder bestätigen. Die Geräte waren im Golf sichergestellt worden. Weiterer Litauer soll vorgeladen werden

Ein Zollermittler sagte als Zeuge vor Gericht, dass mit einem der Telefone unter anderem Kurzmitteilungen an die Freundin und die Frau des Angeklagten gegangen seien. In einer teilte der Absender mit, in den Niederlanden zu sein: "Ich bin in Holland, meine Kleine. Ich bin mit Arbeit zugeschüttet." Jemals dort gewesen zu sein, bestritt der Angeklagte vor Gericht jedoch vehement. Zur Entlastung des Zeugen stellte die Verteidigung den Antrag, einen litauischen Kollegen des Angeklagten vorzuladen. Er soll bestätigen, dass der 29-Jährige angeheuert worden sei, ein Auto zu überführen Diesem Antrag stimmte das Gericht zu. Gleichzeitig soll ein Sachverständiger für Drogentests gehört werden. Bei einem nach der Festnahme der beiden Litauer vorgenommenen so genannten Wisch-Test hatte der Test bei beiden Männern den Kontakt mit Heroin angezeigt. Geklärt werden soll nun, ob der Test auch dann anschlägt, wenn jemand beispielsweise eine Trinkflasche nimmt, die vorher jemand in der Hand hatte, der mit Heroin hantierte. Spricht der Test aber nur an, nachdem vorher direkter Kontakt mit dem Rauschgift stattfand, hat der Angeklagte schlechte Karten. Die Verhandlung wird fortgesetzt am Mittwoch, 16. August, 10 Uhr, im Amtsgericht Bitburg.

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