Der Wanderprozess von Bleialf: Rechtsstreit um Künstler-Zeichnungen in der Eifel

Bleialf/Buchet/Trier · Das Behörden-Pingpong im Bleialfer Urheberrechtsstreit um die Zeichnungen des Künstlers Roland Hagen geht fröhlich weiter: Nachdem das Landgericht Frankenthal den Kollegen in Trier das Verfahren zurückschickte, wollen diese nun doch lieber das Oberlandesgericht in Koblenz darüber entscheiden lassen, wer sich endgültig damit befassen muss. Wobei endgültig in diesem Fall ein hochflexibles Wort geworden ist.

Bleialf/Buchet/Trier. So langsam fragt man sich, ob es sich beim Bleialfer Rechtsstreit um die Zeichnungen von Roland Hagen wirklich noch um eine juristische Angelegenheit handelt - oder ob man das Hickhack nicht mittlerweile schon als eine neue Form von Kunstprojekt verstehen muss.
Denn der Zwist geht mit der nächsten kreativen Wendung weiter, ohne wirklich einem Ende per Urteil entgegenzusteuern. Und die Frage, ob der Gewerbeverein Bleialf unrechtmäßig Bilder des Künstlers aus Buchet auf einer Werbetafel verwendet hat und dafür Schadenersatz zahlen muss, bleibt auch nach drei Jahren unbeantwortet.
Ende Oktober berichtete der TV, dass das Landgericht Trier sich in der Sache für nicht zuständig erklärt und das Verfahren nach Frankenthal verwiesen hatte - weil Urheberrechtsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz eben grundsätzlich dort verhandelt werden.
Die Frankenthaler Richter aber spielten nicht mit und schickten alles wieder zurück an die Mosel. Denn die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz von 2013, den Prozess in Trier neu aufzurollen, sei bindend, teilten sie mit. Und es habe keinen Sinn, so lange nach Verfahrensbeginn jetzt mittendrin plötzlich die juristischen Pferde zu wechseln.
Die Trierer wiederum, so der aktuelle Beschluss von Richterin Manuela Schmidt, wollen den Fall aber auch nicht mehr. Kernaussage: Man halte an seiner Auffassung fest, dass Frankenthal eben doch zuständig sei. Und Koblenz solle nun endgültig darüber entscheiden, wer sich der Sache anzunehmen habe.Streit seit fast vier Jahren


Anfang des Jahres 2011 war Hagen an den Gewerbeverein Bleialf herangetreten, weil er einige seiner Zeichnungen mit Ansichten des Schneifeldorfs auf einer Werbetafel des Vereins entdeckt hatte. Ein Angebot zur gütlichen Einigung blieb aus. Hagen klagte, verlangte 23 000 Euro Schadenersatz, das Landgericht Trier schmetterte die Klage aber 2012 im ersten Prozess ab.
Der Künstler zog vors Oberlandesgericht. Ein weiteres Jahr verstrich, bis die Koblenzer Richter 2013 das Trierer Urteil aufhoben und ans Landgericht zurückverwiesen. Im Oktober dieses Jahres aber befand man in Trier, dass man gar nicht zuständig sei. Aber, wie gesagt: Frankenthal wollte nicht.
In Trier aber geht es nun auch nicht weiter. Jedenfalls vorerst nicht. "Das Verfahren", glaubt inzwischen der Künstler, "ist wahrscheinlich erst zu Ende, wenn alle Beteiligten längst tot sind, die Menschheit ausgestorben ist und die Dinosaurier wieder auf der Erde rumlaufen."
Falls nun Koblenz beschließe, Trier sei nicht zuständig, "dann sind die Frankenthaler wieder dran. Aber die haben das Ding ja schon mal abgelehnt und werden sich deshalb ihrerseits bei ihrem eigenen OLG rückversichern", mutmaßt Hagen. "Darüber freuen sich ganz bestimmt auch die Akten, denn die dürfen dann nach Zweibrücken (pfälzisches Oberlandesgericht, Anm. d. Red.) reisen. Da waren sie ja noch nie."Weltruhm in Aussicht

 Fest entschlossen, die Sache auszusitzen: Roland Hagen. Foto: privat

Fest entschlossen, die Sache auszusitzen: Roland Hagen. Foto: privat


Und vielleicht macht er ja doch noch ein Kunstprojekt aus der ganzen Angelegenheit. Genug Material jedenfalls hätte er inzwischen dafür - und schlägt zumindest schon einmal weitere humoristische Funken daraus: "Die Gerichtsakten sind jetzt bereits über 400 Seiten stark", hat Roland Hagen nämlich festgestellt. "Tendenz zunehmend. Das ergibt eine Papierfläche von 25 Quadratmetern. Zum Vergleich: Die Werbetafel ist nur 4,5 Quadratmeter groß."
Und so geht das Ganze nun weiter seinen Weg zwischen den rheinland-pfälzischen Instanzen. Oder vielleicht ja sogar noch woanders hin. Für Roland Hagen jedenfalls steht fest: "Wir werden alle noch weltberühmt."

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