Der Weg zur Fusion ist weiter steinig

Bitburg/Kyllburg · Wer bereitet bis Juli 2014 die Fusion der beiden Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg vor? Eigentlich ist dies die Aufgabe des sogenannten Interimsausschusses. Doch dessen Besetzung und Befugnisse widersprechen der Gemeindeordnung, sagt die Kommunalaufsicht.

Bitburg/Kyllburg. Gut eineinhalb Jahre bleiben den Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg noch, um sich auf ihre Fusion zur neuen Verbandsgemeinde (VG) Bitburger Land vorzubereiten.
Kommunal Reform


Eine Aufgabe, die insbesondere den Interimsausschuss beschäftigen sollte (siehe Extra). Damit das Gremium seine Arbeit aufnehmen kann, müssen die beiden VG-Räte ihm die angedachten Aufgaben übertragen. Im VG-Rat Bitburg-Land ist dies bereits vor dem Jahreswechsel erfolgt, wobei sich die CDU-Fraktion geschlossen enthielt (der TV berichtete). Die Abstimmung des Kyllburger Rats sollte eigentlich Ende Januar folgen.
Rechtliche Bedenken: Dazu wird es allerdings wohl nicht mehr kommen: Denn laut Kommunalaufsicht stehen die entsprechende Vorschrift im Fusionsvertrag sowie die Geschäftsordnung des Interimsausschusses der Gemeindeordnung entgegen. Dass die Kommunalaufsicht überhaupt aktiv wurde, ist das Verdienst von Thomas Etteldorf aus Kyllburg, der sich mit einem Schreiben an die Kommunalaufsicht gewandt hatte. Für die CDU sitzt Etteldorf im Kyllburger VG-Rat und macht kein Geheimnis daraus, dass er "kein Freund dieser Fusion" gewesen ist. "Aber die Entscheidung ist gefallen und jetzt geht es darum, die entscheidenden Weichenstellungen vorzunehmen, und daran will ich mitwirken", sagt Etteldorf.
Im vorgesehenen Interimsausschuss hätte jedoch von jeder Fraktion nur ein Vertreter, in der Regel der Fraktionssprecher, teilnehmen dürfen. "Eine Zwei-Personen-Fraktion hat mit einer Stimme das gleiche Stimmrecht wie beispielsweise die stärkste im VG-Rat vertretene Fraktion", kritisiert der CDU-Mann die Besetzung des Ausschusses - und bekommt von der Kommunalaufsicht recht: Dessen personelle Besetzung müsse "das Stärkeverhältnis der Räte widerspiegeln", sagt Gisela Mayer-Schlöder.
Ein weiterer Kritikpunkt Etteldorfs: Auch die Personalratsvorsitzenden dürfen im Interimsausschuss mit abstimmen, obwohl sie nach der Gemeindeordnung über keinerlei Stimmrecht verfügen. Mayer-Schlöder spricht gar von einem "Interessenkonflikt": "Man kann nicht gleichzeitig Mitarbeiter einer Verwaltung sein und über die Organisation der neuen Verwaltung mitentscheiden."
Etteldorf kritisiert zudem die Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen: "Da werden entscheidende Themen diskutiert mit erheblicher Wirkung", betont der CDU-Mann - und bekommt wiederum Recht von der Kommunalaufsicht: Auch diese Regelung sei nicht zulässig.
Weiterhin gibt der Kyllburger zu bedenken, dass Mitglieder der aktuellen VG Bitburg-Land Beschlüsse für eine andere Gebietskörperschaft, nämlich die VG Kyllburg, fassen würden - und umgekehrt. "Es fehlt hier jegliche demokratische Legitimation", sagt Etteldorf.
Das weitere Vorgehen: Die Kommunalaufsicht hat die beiden Verbandsgemeinden gebeten, die Angelegenheit eigenverantwortlich zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit dem Land abzustimmen. "Es gibt ja auch noch ein Landesgesetz zur Fusion", sagt Mayer-Schlöder, "da muss man abwarten, was dort festgelegt wird." Klar ist allerdings, dass es den Interimsausschuss in der bislang festgelegten Form nicht geben wird. "Wir werden uns nun fraktionsübergreifend zusammensetzen und nach einer gemeinsamen, tragfähigen Lösung suchen", sagt Rainer Wirtz (CDU), Bürgermeister der VG Kyllburg. Aus seiner Sicht sei man in Sachen Fusion nach wie vor "arbeitsfähig", die "formellen Fragen" könne man daher in Ruhe klären. Anders beurteilt dagegen sein Kollege Josef Junk (SPD) die Lage: "Für uns hat im Vordergrund gestanden, dass wir nicht im Juli 2014 dastehen und nichts vorbereitet haben und dass wir die Dinge schnell anpacken", sagt der VG-Chef Bitburg-Land, "so, wie das jetzt aussieht, wirft uns das zeitlich enorm zurück."
Meinung

Ihr gutes Recht
Mehr als ein halbes Jahr ist es her, dass die Entscheidung zur freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinden Kyllburg und Bitburg-Land gefallen ist. Eine Entscheidung, die insbesondere die Kyllburger CDU nur zähneknirschend akzeptiert hat. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass alles, was mit dem Zusammengehen zu tun hat, in Kyllburg mit Argusaugen beobachtet wird. Das ist beim Fusionsvertrag so, wo auf Initiative der CDU der Kyllburger Stadtrat inzwischen einen Anwalt eingeschaltet hat, der prüfen soll, ob der Vertrag auf falschen Zahlen beruht. Und das ist nun auch so bei der Beschwerde des CDU-Ratsmitglieds gegen den eingesetzten Interimsausschuss. Es ist ihr gutes Recht, die Fusion kritisch zu begleiten. Im Fall des Interimsausschusses war es sogar dringend notwendig: Ein Gremium mit derlei weitgehenden Kompetenzen muss nach den rechtlichen und demokratischen Spielregeln konzipiert sein. Dass dem bislang nicht so war, ist ein Versäumnis, das wohl der Tatsache geschuldet ist, dass diese freiwillige Fusion und ihr Weg dahin für alle Neuland ist. Und dennoch sollte es nun darum gehen, dass sich Befürworter wie Kritiker der neuen Einheit zusammensetzen und künftig an einem Strang ziehen, um möglichst schnell die dringend notwendigen Weichen für 2014 zu stellen. n.ebner@volksfreund.deExtra

Bis zur Gebietsänderung soll ein Interimsausschuss gebildet werden - so legt es der Ende Juni 2012 besiegelte Fusionsvertrag in Paragraph 17, Absatz 1, fest. In Absatz 2 ist auch dessen Besetzung geregelt: Das Gremium besteht aus den beiden Bürgermeistern der Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg, den Beigeordneten der beiden Verbandsgemeinden, je einem Vertreter der jeweiligen Ratsfraktionen sowie den Personalratsvorsitzenden der beiden VG-Verwaltungen. Und - so besagt es Absatz drei: Die Sitzungen des Interimsausschusses sind nicht öffentlich. Seit Ende November hat das Gremium auch eine Geschäftsordnung, in der geregelt ist, über welche Angelegenheiten es beraten und beschließen soll: Unter anderem soll der Ausschuss über einen Masterplan entscheiden, in dem etwa festgelegt wird, welche Verwaltungseinheiten an welchem Standort organisatorisch bestehen bleiben. Darüber hinaus darf er Aufträge und Arbeiten, die mit der Fusion zusammenhängen, bis zu einem Wert von 50 000 Euro vergeben und über die Begründung von neuen Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen und ähnlichen Organisationen entscheiden. neb

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