Der Wind hat spürbar nachgelassen: Ausweisung neuer Standorte im Bitburger Land verzögert sich weiter

Badem · Seit Jahren wird in der VG Bitburger Land an der Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windkraft gearbeitet. Doch immer wieder tauchen neue Hürden auf, weswegen sich das Verfahren weiter in die Länge zieht. Entsprechend rückläufig ist auch das Interesse der Investoren. Einige der von ihnen längst zugesagten Gutachten sind bis heute nicht eingereicht worden.

Der Wind hat spürbar nachgelassen: Ausweisung neuer Standorte im Bitburger Land verzögert sich weiter
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Von der einstigen Goldgräberstimmung ist nicht mehr viel zu spüren: Jahrelang haben Windkraftbetreiber und potenzielle Projektentwickler bei Gemeinden und Grundstücksbesitzern im Bitburger Land auf der Matte gestanden. Um sich Vorkaufs- und Nutzungsrechte für Flächen zu sichern, die für die Windkraft in irgendeiner Form relevant sein könnten.

Einige von ihnen haben nicht nur höflich ihr Interesse bekundet, sondern ordentlich Druck gemacht. So, als hänge von jedem Windkraftstandort die Zukunft des Bitburger Lands ab. Und als würden sich die Gemeinden das Geschäft ihres Lebens durch die Lappen gehen lassen, sollten die dafür erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans nicht den Vorstellungen der Investoren entsprechen.

Als die Kommunen im Zuge der Energiewende vor einigen Jahren dazu aufgefordert wurden, neue Windkraftstandorte auszuweisen, gehörte die damalige VG Bitburg-Land zu den ersten Kommunen, die geeignete Flächen prüfen ließen.
Inzwischen jedoch wurde das Bitburger Land von anderen überholt. So sind beispielsweise die Verbandsgemeinden Südeifel und Arzfeld in ihren Verfahren schon weiter. Und in der VG Bernkastel-Kues des Nachbarkreises Bernkastel-Wittlich werden bereits die ersten neuen Anlagen errichtet.
Investoreninteresse lässt nach


Je später die Anlagen ans Netz gehen, desto geringer ist die staatlich garantierte Einspeisevergütung, da diese derzeit von Quartal zu Quartal sinkt und ab 2017 schließlich durch ein Ausschreibungsverfahren ersetzt werden soll. Wollen die Investoren also noch in den Genuss der derzeitigen und aus Sicht der Windbranche auch besseren Regelung kommen, so müssen sie draufhalten.

Im Bitburger Land ist das kaum zu schaffen. Und das wissen auch die Windkraftbetreiber, die ihre Energie deshalb jetzt vor allem dort bündeln, wo es sich am meisten lohnt.

Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bitburger Land gebe es derzeit mehrere Probleme, sagt Reinhold Hierlmeier. Der Diplom-Geograf ist Mitarbeiter des Trierer Planungsbüros BGHplan, das im Auftrag der VG das Bitburger Land auf geeignete Flächen für Windkraft hin untersucht hat. Regelmäßig informiert Hierlmeier den Verbandsgemeinderat über den Stand des Verfahrens. So auch bei der jüngsten Sitzung in Badem, wo der Planer erneut darauf hinweist, dass sich einige der Eignungsflächen mit so genannten FFH-Gebieten, also bestimmten Landschafts- und Naturschutzflächen, überschneiden.

"Eigentlich sollten die dafür notwendigen Verträglichkeitsprüfungen von den Windkraftbetreibern kommen", sagt Hierlmeier. Doch während manche Projektierer die Gutachten unaufgefordert einreichten, kämen andere trotz Zusage nicht mit den Verträglichkeitsprüfungen bei.

Die fehlenden Gutachten sind laut Hierlmeier aber nicht das Einzige, woran es hängt. Weitere noch zu klärende Punkte seien der Umgang mit dem Schutzabstand zu bedrohten Tierarten, für den inzwischen andere Leitlinien gelten, sowie die noch zu klärende Frage, wie mit den Wasserschutzzonen der Kategorie III umgegangen werden soll.Verfahren laufen noch


Ganz abgesehen von den beiden Schutzzonen um das Drehfunkfeuer bei Nattenheim und um das Wetterradar bei Neuheilenbach, die nach wie vor für Planungsunsicherheit sorgen (der TV berichtete). Zwar hat sich der Rat diesbezüglich bereits auf Abstandskriterien verständigt. Doch stehen diese nicht im Einklang mit den Vorgaben des Deutschen Wetterdiensts sowie der fürs Drehfunkfeuer zuständigen Deutschen Flugsicherung, weshalb in beiden Angelegenheiten Verwaltungsgerichtsverfahren laufen.

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