Die erste Runde ist geschafft

Biersdorf · In der Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windkraft ist die VG Bitburger Land einen Schritt weiter. Die Einwände der ersten Offenlage wurden abgearbeitet.

 TV-Foto: Uwe Hentschel

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Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Wie schwierig es ist, in dem Verfahren den Überblick zu behalten, macht schon direkt zu Beginn der Sitzung der fürs Verfahren zuständige Planer deutlich. "Ich bin mir nicht mehr sicher, welcher Beschluss das letzte Mal im Bereich Meckel gefasst wurde", sagt Reinhold Hierlmeier. In diesem Punkt stimmten seine Aufzeichnungen nicht mit denen der Verwaltung überein, erklärt er. Weshalb die Ratsmitglieder bei der Klärung des Sachverhalts um Hilfe gebeten werden. Und die sind sich auch recht schnell einig, worauf man sich verständigt hatte. Das an dieser Stelle zu erklären, würde den Leser nicht wirklich weiter bringen.

Denn Beschlüsse, die den Bereich Meckel betreffen, gibt es viele. Bereits in seiner vergangenen Sitzung hatte sich der VG-Rat allein gut vier Stunden mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windkraft befasst. Das war Ende September im Bettinger Jugendheim. Knapp sechs Wochen später sitzt der Rat im Biersdorfer Gemeindehaus, um die restlichen 180 der insgesamt rund 300 Seiten abzuarbeiten. Auf jeder dieser Seiten sind Stellungnahmen zu den möglichen Vorrangflächen für Windkraft im Bitburger Land. Sie kommen von Behörden, Gemeinden, Privatpersonen und Projektentwicklern.

Manchen geht das, was auf Grundlage der mühsam festgelegten Kriterien als Flächen für Windkraftanlagen in Frage kommt, zu weit, anderen nicht weit genug. Manche haben naturschutzrechtliche Bedenken, andere wirtschaftliche Interessen. Aufgabe von Planer, Verwaltung und Rat ist es nun, sämtliche Einwände durchzugehen. Und dass die Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen auf zwei Sitzungen verteilt wurde, macht die Sache nicht einfacher. "Wir müssen heute bei jedem Beschluss auch die Beschlüsse der letzten Sitzung berücksichtigen", erklärt Hierlmeier.
So wurde beispielsweise bereits in der vergangenen Sitzung das mit Abstand größte der ursprünglich 19 potenziellen Sondergebiete, das 527 Hektar große Sondergebiet Salmwald, aufgrund naturschutzrechtlicher Einwände aufgegeben. Und das Sondergebiet Salmwald ist nicht das einzige, das verschwindet. Andere wiederum werden verkleinert oder gar vergrößert (siehe Infobox).

Nach gut drei Stunden sind auch die restlichen 180 Seiten abgehakt. Wie viel Fläche nach Berücksichtigung sämtlicher Beschlüsse jetzt noch übrig bleibt, können Planer Hierlmeier und der zuständige VG-Mitarbeiter Stefan Göbel erst sagen, wenn der Plan entsprechend dieser Beschlüsse geändert wurde. Hierlmeier schätzt aber, dass es zwischen 800 und 900 Hektar sind. Was die Anzahl der Windräder betrifft, die auf dieser Fläche möglich wären, so lässt sich das laut Göbel derzeit überhaupt nicht abschätzen. Schließlich müsse man zunächst den Plan entsprechend der Beschlüsse ändern und den überarbeiteten Plan ein zweites Mal offenlegen. "Und da wir davon ausgehen, dass auch dann noch der ein oder andere Änderungswunsch kommt, wird es wohl auch noch eine dritte Offenlage geben", sagt Göbel. Danach stünden bis zur abschließenden Genehmigung des Plans weitere Verfahrensschritte wie das Zielabweichungsverfahren und die Zustimmung aller betroffenen Ortgemeinden an, erklärt der VG-Sachbearbeiter. Mit einem Ende der Flächennutzungsplanfortschreibung sei frühestens in 2019 zu rechnen. Und selbst dann weiß noch keiner, wo und wie viele Windräder tatsächlich gebaut werden. So gibt es bei einigen der nun festgelegten Sondergebiete nach wie vor naturschutzrechtliche Bedenken, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Zudem wird das Verfahren seit Anfang an von zwei Einwänden begleitet, deren Auswirkungen sich derzeit noch gar nicht abschätzen lassen.

Die VG liegt nämlich mit großen Teilen in der Schutzzone des Wetterradars bei Neuheilenbach und nahezu komplett in der Schutzzone des für die Flugnavigation errichteten Drehfunkfeuers bei Nattenheim. Und sowohl der Deutsche Wetterdienst als auch die Deutsche Flugsicherung pochen auf die Einhaltung der Abstandskriterien.
Was von den Gebieten übrig bleibt?

Im Zuge des bereits mehr als fünf Jahre dauernden Verfahrens wurden gemäß der vereinbarten Kriterien 19 Sondergebiete (von A bis S) ermittelt. Geblieben sind (zum Teil auch verkleinert oder vergrößert) die Gebiete B (Heilenbach, Schleid), C (Sefferweich, Malbergweich), E (Metterich, Dudeldorf), H (Niederstedem, Wolsfeld, Eßlingen, Meckel), I (Idenheim, Idesheim, Meckel), J (Idesheim, Idenheim, Trimport), M (Dockendorf, Wettlingen, Bettingen, Ingendorf), N (Oberweis, Bettingen, Messerich), und R (Halsdorf). Nicht mehr dabei sind die Gebiete A (Salmwald), D (Badem), F (Röhl, Sülm), G (Oberstedem, Scharfbillig, Sülm, Eßlingen, Idenheim), L (Wolsfeld), P (Oberweis, Brecht), Q (Brimingen) und S (Stockem). Darüber hinaus gibt es noch bedingt mögliche Standorte, die an der Grenze der VG liegen und aufgrund ihrer zu geringen Größe nur dann ausgewiesen werden sollen, wenn sie mit Flächen in der Nachbarkommune kombiniert werden können. Dazu zählen die Standorte K (Meckel, grenzt an Kaschenbach in der VG Südeifel) und O (Brecht, grenzt an das Bedhard-Waldgebiet der Stadt Bitburg).

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