Die lange Suche nach der Schuldfähigkeit

Ein Schuss, ein Täter und viele Fragen: Weil er in Büdesheim im Februar auf einen Bekannten schoss, musste sich ein 54-jähriger Eifeler über sieben Prozesstage vor dem Landgericht Trier verantworten. Bereits am ersten Tag räumte er die Tat ein, die weiteren Verhandlungen befassten sich vornehmlich mit der Frage, ob der Geständige am Tatabend schuldfähig war.


Keine leichte Aufgabe für die Erste Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Richterin Petra Schmitz. Zeuge um Zeuge wurde befragt, etliche medizinische Gutachten erstellt. Besonders die Hauptzeugin, eine 20-jährige Eifelerin, strapazierte mit einer gewissen Bockigkeit die Nerven aller Beteiligten. Während sie darauf bestand, nur eine Freundschaft mit dem Beschuldigten gepflegt zu haben, sprach er von einer Beziehung. Schließlich folgte die Kammer der Sicht des psychiatrischen Gutachtens und sprach den Angeklagten wegen einer Psychose für nicht schuldfähig. Er habe die wahnhafte Idee entwickelt, dass das Mädchen von einem Zuhälterring zur Prostitution gezwungen werde. Die Schüsse seien im Eindruck der Bedrohung gefeuert worden. Der Angeklagte ist nun in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.(aff)/TV-Foto: Archiv/Friedhelm Knopp

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