Kommunalpolitik Bekommen die Verbandsgemeinden Unterstützung in Sachen Corona vom Kreis? Zweiter Anlauf für SPD-Antrag

Bitburg/Prüm · Die Genossen wollen erneut darüber sprechen, ob die Verbandsgemeinden vom Kreis Unterstützung in Sachen Corona bekommen.

 Corona ist teuer. Unter anderem für Maßnahmen an Schulen haben die Verbandsgemeinden und die Stadt Bitburg Geld ausgegeben. Soll der Kreis ihnen dafür etwas vom Soforthilfeprogramm abgeben?

Corona ist teuer. Unter anderem für Maßnahmen an Schulen haben die Verbandsgemeinden und die Stadt Bitburg Geld ausgegeben. Soll der Kreis ihnen dafür etwas vom Soforthilfeprogramm abgeben?

Foto: dpa/Matthias Balk

(utz) Wäre es der SPD gegangen, hätte die Kreistagssitzung am 26. April noch etwas länger gedauert. Und zwar nicht wegen der Verabschiedung von Landrat Streit, sondern deshalb, weil es einen weiteren Tagesordnungspunkt gegeben hätte. Titel: „Beteiligung der Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg an der Corona-Soforthilfe des Landes“. Doch dem war nicht so. Denn das Verwaltungsgericht Trier lehnte einen Eilantrag der Genossen ab, das Thema für 26. April erneut auf die Tagesordnung zu heben. Begründung: Laut Landkreisordnung darf der gleiche Gegenstand nicht innerhalb von sechs Monaten zweimal beraten werden, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse seither nicht wesentlich geändert haben.

Das sei ihm auch klar, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Nico Steinbach. Zudem: „Wenn wir eine getroffene Entscheidung nicht akzeptieren würden, wären wir schlechte Demokraten.“ Und warum dann der Eilantrag? Die SPD sei der Auffassung, dass es beim Abstimmungsverfahren nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Denn bei der Sitzung am 30. November 2020 haben die fünf hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinden nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen – laut Steinbach auch deshalb, weil Landrat Streit sie dazu wegen „Befangenheit“  aufgefordert habe. Einen Beschluss des Gremiums darüber gab es aber nicht. Widerstand unter den Bürgermeistern habe sich, so ein Beobachter der Presse, aber auch nicht geregt. In den Unterlagen zur Sitzung ist lediglich vermerkt: „Die Kreistagsmitglieder Andreas Kruppert, Moritz Petry, Aloysius Söhngen, Manfred Rodens und Josef Junk nahmen wegen Sonderinteresse nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 teil.“

Das von der SPD angerufene Verwaltungsgericht nahm das zum Anlass, mangels anderer Informationen davon auszugehen, dass die Bürgermeister eigenverantwortlich ferngeblieben seien. Anders als der ungerechtfertigte Ausschluss eines Mitwirkungsberechtigten führe dies nicht zur Unwirksamkeit des gefassten Beschlusses. Hintergrund: In dem Antrag ging es darum, dass der Kreis den Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg von der Corona-Sonderzahlung des Landes in Höhe von 2,5 Millionen Euro zehn Prozent abgeben sollte – und zwar 2,5 Euro pro Einwohner, insgesamt also 250 000 Euro.

Schließlich hätten diese ebenfalls erhebliche Aufwendungen im Rahmen der Corona-Bekämpfung zu leisten. Da die Kommunen unmittelbar von Entscheidung betroffen gewesen wären, sahen Streit und einige im Gremium die fünf Bürgermeister offenbar als befangen an.

Die Entscheidung wäre auch mit Beteiligung der VG-Bürgermeister gegen den Antrag ausgefallen: 22 Mitglieder stimmten dagegen, acht dafür, drei enthielten sich. Dennoch: Die SPD-Fraktion ließ die Rechtmäßigkeit des Verfahrens von der Kommunalaufsicht prüfen. „Wenn so viele Mitglieder von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen werden, kann man nicht einfach darüber hinweggehen“, begründet Steinbach diesen Schritt.

Und die Kommunalaufsicht? Bei der zuständigen Abteilung der ADD gab es Zustimmung für Streits Vorgehen, bei der des übergeordneten Innenministeriums aber erhielt die SPD Recht. Begründung: Bei einer Entscheidung über gemeinsame Belange, die alle gleichermaßen betreffen, sei die Teilnahme der Bürgermeister zugelassen. Heißt: Bei einem positiven Votum hätten alle Bevölkerungsteile in allen Kommunen gleichermaßen profitiert. Und umgekehrt. Dieser Paragraph in der Landkreisordnung wird übrigens auch beim Umlageverfahren angewendet. Auch hier beraten die Bürgermeister mit und stimmen mit ab.

Diese Aussage der Kommunalaufsicht sei nun bindend, sagt Steinbach. Zwar sei der Eilantrag für den 26. April abgelehnt worden, man wolle einen Antrag  auf Coronahilfen für die Verbandsgemeinden und die Stadt Bitburg aber – nach Verstreichen des Sechs-Monats-Frist – erneut einbringen. Voraussichtlich im Juni will die SPD im Kreistag über das Thema beraten. Mit den Bürgermeistern. Wenn der Antrag  dann aber beschlossen werde, sei „das Thema durch“, sagt Steinbach. Egal, wie die Entscheidung ausgehe.

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