Die Spur führt die Ermittler nach Rumänien

Wittlich/Niederöfflingen · Der Schaden, den bislang unbekannte Täter im April 2014 im Solarpark Niederöfflingen anrichteten, war beträchtlich. Dort entwendeten sie Kupferkabel im Wert von 63 000 Euro. Die Anlage konnte wochenlang keinen Strom produzieren. Es gibt einen Angeklagten. Dieser erschien aber nicht vor Gericht.

Wittlich/Niederöfflingen. Einen "besonders schweren Fall des Diebstahls" verhandelte gestern das Amtsgericht Wittlich. Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren sieht das Strafgesetzbuch vor.
Strafrichterin Silke Köhler beendete die Verhandlung allerdings bereits nach 15 Minuten. Der Angeklagte, ein 36-jähriger Rumäne, war erneut nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Warum nicht - das muss noch geprüft werden.
Spanngurt mit DNA-Spuren


Das Gericht hatte den Angeklagten vor einem Monat per Einschreiben vorgeladen, der Rückschein war bis gestern allerdings nicht in Wittlich eingetroffen. Noch eine Woche will die Richterin warten. Liegt bis dahin der Schein und somit die Bestätigung, dass der Angeklagte die Vorladung erhalten hat, vor, wird sie gegen ihn einen Haftbefehl erlassen. Der Mann muss also bei der Einreise nach Deutschland damit rechnen, verhaftet zu werden.
Dass in dem Fall überhaupt ein Verdächtiger ermittelt werden konnte, ist einer DNA-Analyse zu verdanken.
Bei der Spurensuche im Niederöfflinger Solarpark wurde ein Spanngurt gefunden, auf dem sich DNA-Spuren des 36-jährigen Angeklagten befanden. Ein Abgleich ergab, dass er bereits in Frankreich eine Straftat begangen hatte. Der Mann lebt in Rumänien.
Sein Pflichtverteidiger plädierte gestern dafür, das Verfahren einzustellen. Die DNA-Spuren auf dem Spanngurt als Beweis seien ihm zu dünn. Man wisse nicht, ob er überhaupt bei dem Diebstahl dabei gewesen sei. Es liege kein hinreichender Tatverdacht vor.
Darauf ließ sich die Richterin allerdings nicht ein. Sie will noch eine Woche warten. Liegt bis dahin der Rückschein aus Rumänien vor, wird sie Haftbefehl erlassen.
Ist das nicht der Fall, geht das Spiel weiter: Der Angeklagte erhält an seine Wohnadresse in Rumänien erneut eine Vorladung. Dann will die Richterin die Zeitspanne, bis wann der Rückschein aus Rumänien beim Amtsgericht Wittlich eingegangen sein muss, über einen Monat hinaus verlängern.

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