Die Themen bitte!

BITBURG/ TRIER. (har) Darf eine Fraktion im Kreistag Themen nach Wahl auf die Tagesordnung setzen lassen oder darf ein Landrat Themen für Kreistagssitzungen nicht zulassen? Mit dieser Frage muss sich das Verwaltungsgericht Trier auseinander setzen

Für Außenstehende mag es wie der Streit um des Kaisers Bart erscheinen. Für die SPD-Fraktion im Kreistag Bitburg-Prüm und Landrat Roger Graef sind die Meinungsverschiedenheiten um die Absetzung von Tagesordnungspunkten Grund, vor Gericht zu ziehen (der TV berichtete). Und auch das Verwaltungsgericht Trier nimmt den Fall (Az. 1 K 1683/05.TR) nicht auf die leichte Schulter. Richter Michael Zimmer sagte, dass die Entscheidung möglicherweise weit reichende Folgen über die Grenzen des Landkreises Bitburg-Prüm hinaus haben kann. "Es geht um nichts anderes, als um das Verhältnis zwischen Landrat und Fraktion", sagte Zimmer. Es stelle sich die Frage, wie weit ein Landrat die Rechte der Fraktionen beschneiden dürfe. Der Grund für den Streit liegt ein Jahr zurück. Damals wollte die SPD-Fraktion die Themen Tagespflegebörse und Ferienbetreuung in einer Kreistagssitzung behandeln lassen. Dies lies Landrat Graef nicht zu. Begründung: Beide Punkten würden in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen. Dieser Ausschuss besitzt eine Sonderstellung. Er hat unter anderem Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Die Juristen Andrea Fabry und Stephan Schmitz-Wenzel für die Kreisverwaltung und Rechtsanwalt Jürgen Grabbe für die SPD-Fraktion fanden sich nach der mündlichen Verwaltung in ihren Positionen bestätigt. Erst müsse der Jugendhilfeausschuss mit einer Sache befasst werden, ehe der Kreistag gehört werde, sagte Schmitz-Wenzel. Er verwies auf die besondere Stellung des Gremiums. Eine Kreistagsfraktion habe das Recht, sämtliche Themen aus dem Aufgabenbereich des Kreises auch in einer Kreistagssitzung besprechen zu lassen, sagte hingegen Grabbe. "Die Beratung muss möglich sein", sagte er. Mit einem Urteil wird in rund zwei Wochen gerechnet. Das Gericht wird vermutlich eine Berufung gegen die Entscheidung zulassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort