Die Wüste muss weg

Die Sachlage im Fall Thielen ist einerseits so klar wie der derzeit friedlich plätschernde Gaybach: Die hässliche, den Hang versiegelnde Betonwüste muss verschwinden. Nichts anderes steht auch in der Anordnung der Kreisverwaltung. Und hier beginnt das Problem. Denn die geforderte Tabula-rasa-Aktion hätte weit reichende Folgen. Helmut Thielen hat den Beton nicht ins Wasser gekippt, weil er zufällig eine LKW-Ladung übrig hatte oder eine Rodel-Piste für Kinder anlegen wollte. Es war offensichtlich eine Verzweiflungstat, um sein Hab und Gut zu schützen. Das macht das Ergebnis leider nicht besser. Letztlich läuft alles auf die Frage hinaus, wer die zweifellos notwendige Befestigung des Ufers bezahlt. Dazu muss geprüft werden, wie es zur verhängnisvollen Verlagerung des Bachlaufs und Ausschwemmung des Uferbereichs kam. Thielen führt dies maßgeblich auf die Einstellung des Mühlenbetriebs seines Nachbarn zurück. Die Verwaltung wiederum kann sich auf den in der konkreten Form nicht genehmigten Mauerbau berufen. Die späteren Betonzusätze waren Alleingänge, die Thielen teuer zu stehen kommen können. Die Strafanzeige verschärft eine ohnehin vertrackte Situation. m.hormes@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort