Diebesbande vor Gericht: Sieben Männer zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt

Bitburg · Sie haben 20 Roller und Übungswaffen geklaut. Ein Angeklagter hortete zudem Granaten aus dem Zweiten Weltkrieg. Das Jugendschöffengericht Bitburg hat am Montag sieben junge Männer zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Die Liste der Straftaten war lang, für die sieben jungen Männer vor dem Jugendschöffengericht Bitburg am Montag geradestehen mussten. Ein weiterer Beschuldigter ist nicht erschienen, weil sein Verteidiger verhindert war.

Für die jungen Männer, die zum Tatzeitpunkt teilweise noch minderjährig waren, wirkte es sich strafmildernd aus, dass sie geständig waren. Sie räumten ein, 20 Roller geknackt, umlackiert und verkauft zu haben. Allerdings war nicht die ganze Gruppe in diesen Tatkomplex verstrickt, sondern hauptsächlich drei der Angeklagten. Diese verurteilte das Gericht wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls. Das mildeste Urteil hierzu lautete ein Jahr und acht Monate Jugendstrafe auf Bewährung. "Wir haben Vertrauen, dass der junge Mann, der jetzt seit zwei Monaten bei der Bundeswehr ist, daraus lernt", begründete Richter Udo May das Urteil.

Der zweite Täter aus der Kerngruppe bekam für das gleiche Verbrechen hingegen drei Jahre Jugendstrafe, die jedoch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. "Hier sind wir der Meinung, dass der junge Mann schon auf dem Weg zu einem handfesten Kriminellen ist", sagte May zum Strafmaß.

Das dritte Bandenmitglied muss für den organisierten Rollerdiebstahl zu zwei Jahren und sechs Monaten hinter Gitter. Zwei weitere Komplizen, die nur sporadisch an den Diebestouren der Mofaroller-Bande beteiligt waren, wurden wegen schweren Diebstahls auf Bewährung verurteilt.

Auf das Konto zweier Angeklagter ging auch der Einbruch in eine Halle der US-Airforce in Bitburg. Hier stahlen sie Übungswaffen und Munition - sogenannte Paintball-Waffen. Diese Luftdruckwaffen hätten teils mit einfachen Mitteln wieder in scharfe Kriegswaffen umgebaut werden können, sagte Staatsanwältin Susanne de Renet.

Die jungen Männer erklärten hierzu, die Waffen nur zu Dekorationszwecken gestohlen zu haben und nicht, um damit Verbrechen zu begehen. Bei der Durchsuchung der Wohnräumne eines Beschuldigten fand die Polizei zudem Hinweise auf eine rechtsradikale Gesinnung. Deshalb hegte die Ermittlungsbehörde anfänglich den Verdacht, es könne sich bei den Angeklagten um eine rechtsradikale Vereinigung handeln, die mit den Waffen Anschläge plane. "Dieser Anfangsverdacht bestätigte sich jedoch nicht", sagte de Renet.

Bei einem jungen Beschuldigten fanden die Ermittler zudem Panzergranaten aus dem Zweiten Weltkrieg. Er hatte bis zu 2,5 Kilo schwere verrostete, aber funktionstüchtige Granaten selber am Westwall gesammelt und dann unter seinem Bett versteckt. "Es ist ein Glücksfall, dass er nicht seine Familie oder gar den ganzen Straßenzug in die Luft gesprengt hat", sagte die Staatsanwaltschaft.

Der Richter verurteilte den jungen Waffennarren zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Zu dem jungen Publikum auf der Anklagebank sagte Richter May: "Schulabschluss ist hier Mangelware." Die meisten der jungen Männer gaben an, keinen Schulabschluss und auch keine Arbeitsstelle zu haben.

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