Drogen, Alkohol und eine Neigung zu Gewalt
Prüm · Ein 47-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll ist gestern unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden. Für Fahren ohne Erlaubnis bekam er ein dreimonatiges Fahrverbot. Außerdem darf er 18 Monate lang keinen Führerschein machen.
Prüm. "Nehmt keine Drogen", ruft der Verurteilte beim Verlassen des Amtsgerichts Prüm den Schülern einer zehnten Klasse zu, die der Verhandlung zugeschaut hatten. Er selbst hatte bis 2010 immer wieder Probleme mit Rauschgift gehabt, ist aber nicht mehr abhängig. Ganz ohne Suchtmittel geht es aber weiterhin nicht: Kompensiert hat er seinen Betäubungsmittel-Verzicht mit Alkohol.
"Es ist eine Trauergeschichte", sagt Amtsrichter Jan Keppel am gestrigen Verhandlungstag. Und die beginnt so: Im Oktober 2014 soll der mehrfach vorbestrafte Angeklagte im betrunkenen Zustand seine Lebensgefährtin verprügelt haben, bis ihr Blut aus Ohren und Nase floss. Die hatte ihn daraufhin verlassen, kehrte aber nach elf Tagen zurück. Mittlerweile ist sie schwanger vom Angeklagten.
Ebenfalls im Oktober hat der 47-Jährige ohne Fahrerlaubnis ein nicht versichertes Auto gesteuert, obwohl er deswegen bereits einmal bestraft wurde - auf Bewährung.
Im November alarmieren die Nachbarn wegen Ruhestörung die Polizei. Als die Beamten an der Tür klingeln, öffnet der Mann - in der erhobenen Hand ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Erst nach Zurückweichen der beiden Polizisten und mehrfacher Aufforderung, das Messer aus der Hand zu legen, sticht er es mit Wucht in den Fußboden. Die Beamten wollen ihn nach einem Alkoholtest vor Ort zur Blutentnahme ins Krankenhaus mitnehmen. Doch der Mann widersetzt sich, indem er einen Beamten wegstößt und ins Haus zurückläuft. Die Blutprobe, die dann doch später erfolgt, ergibt fast 1,5 Promille.
Training mit dem Messer
Er habe gerade im Haus mit dem Messer trainiert, als die Polizei klingelte. Er habe sie auf keinen Fall damit verletzen wollen, gibt er später zu Protokoll.
Oberamtsanwalt Klaus Pallien fordert für die vielen Verstöße insgesamt ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie ein Fahrverbot und eine Sperrfrist von 18 Monaten für eine erneute Fahrerlaubnis. Da der Beschuldigte während der laufenden Bewährung wieder neue Straftaten in Verbindung mit Alkohol begangen habe, habe er keine Bewährung mehr verdient, sagt Pallien.
Verteidiger Michael Angele legt das Urteil in die Hand des Richters. Für den Angeklagten spreche, dass er geständig sei und gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin eine Entgiftung machen möchte. Zu den Polizisten sagt der Angeklagte: "Ich wollte Sie nicht verletzen. Ich weiß auch nicht, was da in mich gefahren ist." Der Richter folgt bei seinem Urteil den Forderungen des Oberamtsanwalts. Er legt dem Verurteilten nahe, sowohl seine Psychosen als auch seine Alkoholsucht therapieren zu lassen. Der Verurteilte kann innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen. aff/sn