Justiz Drogen: Haft und Therapie für 28-Jährigen

Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

 Am Amtsgericht ist ein 28-Jähriger wegen Drogenbesitzes und -handels verurteilt worden.

Am Amtsgericht ist ein 28-Jähriger wegen Drogenbesitzes und -handels verurteilt worden.

Foto: TV/Maria Adrian

Mit 14 Jahren hat er zum ersten Mal Drogen konsumiert – zunächst „nur“ Cannabis zu sich genommen, doch schon bald kamen auch härtere Drogen wie Amphetamine und Heroin dazu. Vor 14 Jahren begann die „Drogenkarriere“ des heute 28-Jährigen, der sich nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten muss. Wobei Richter Udo May den Begriff „Karriere“ im Zusammenhang mit Drogen eher unzutreffend findet. Auch Methadon, Diazepam und Oxazepam sowie weitere Substanzen hat der junge Mann seiner Gesundheit zugemutet.

„Sie hatten ja bei ihrer Festnahme einen wahren Drogencocktail in ihrem Körper, mein lieber Mann“, sagt Richter May zum Angeklagten. Der nickt nur. Der „Cocktail“ wurde beim Drogentest bei der Justizvollzugsanstalt Trier (JVA) festgestellt, in der der 28-Jährige seit Mitte September einsitzt.

Zu seiner Festnahme kam es überhaupt erst, weil der mehrfach Vorbestrafte seinen Rucksack beim Umsteigen in einem Bus des Schienenersatzverkehrs vergessen hatte. Und der Rucksack hatte es in sich: 100 Gramm  Amphetamin, mehrere Tabletten Oxazepam und Diazepam, Methadon, weitere Substanzen, sieben Spritzen, Injektionskanülen, eine Feinwaage, ein wenig Bargeld und auch ein Personalausweis, der schließlich zum Rucksack-Besitzer führte. Unabhängig von dem Ausweis konnten die toxikologischen und biologischen Untersuchungen des Rucksacks beim Landeskriminalamt belegen, dass ihm die Tasche gehört.

Dass Richter May die Untersuchungsberichte in epischer Breite vorliest  mit deren wissenschaftlichen Formulierungen wohl geschätzt niemand im Gerichtssaal wirklich etwas anfangen konnte, ist für manchen Prozessbeobachter nicht nachvollziehbar. Das zog die Verhandlung noch mal in die Länge, die wegen der Vereidigung der neuen Schöffen ohnehin erst eine halbe Stunde später begonnen hatte. Richter May bat um Verständnis.

Die drei geladenen Zeugen, eine Polizistin, die Busfahrerin, die den Rucksack gefunden hatte, und ein Mann, auf den ein eigenes Verfahren wegen Drogendelikten wartet, brauchten wegen des Geständnisses des Angeklagten und der klaren Sachlage nicht vernommen werden. Sie können den Gerichtssaal verlassen, bevor Staatsanwalt Stefan Buch an der Reihe ist. Er legt dar, warum er nicht von einem minderschweren Fall ausgeht.

Gegen den Angeklagten sprächen die vielen Vorstrafen, eine lange Jugendstrafe, die harten Drogen wie Heroin, Amphetamin von hoher Qualität und die Straftaten unter Bewährung. „Für Ihn spricht das Geständnis, auch wenn es recht spät kam. Die späte Einsicht ist aber eine Einsicht“, so der Staatsanwalt. Und dass er kein professioneller Dealer und zudem therapiewillig ist, sei auch zu bewerten.

Der Staatsanwalt fordert schließlich zwei Jahre und drei Monate, während der Pflichtverteidiger Argumente für einen minderschweren Fall sieht. Und: Sein Mandant wolle das Kapitel Drogen abschließen.

Nachdem sich Richter und Laienrichter ausgiebig beraten haben, verkündet Udo May das Urteil: zwei Jahre und drei Monate, wobei die Zeit in Untersuchungshaft angerechnet wird. Da der 28-Jährige bereits mit 14 Jahren begonnen hat, Drogen zu nehmen und somit ein trauriges Lebensschicksal begann, führt den Richter auch zu der aktuellen Diskussion um die Legalisierung weicher Drogen. Daran hat er seine Zweifel.

Zwar führe der Cannabis-Konsum nicht zwangsläufig zum Konsum härterer Drogen, aber eben doch sehr häufig. so die Erfahrungen am Amtsgericht Bitburg.

Im Fall des Angeklagten sieht er auch wie der Staatsanwalt die vielen Vorstrafen, die lange Jugendstrafe, die harten Drogen und das zweimalige Straffälligwerden währen der Bewährung als Hindernis für ein mildes Urteil. „Das Vertrauen Ihnen gegenüber reicht nicht aus, Sie auf freien Fuß zu setzten“, macht der Richter deutlich. Für den 28-jährigen sei kein schneller, sondern ein nachhaltiger Erfolg wichtig. Zwar habe er in Untersuchungshaft einen kalten Drogenentzug überstanden, aber die Sucht sei wohl fest in manchen Menschen verhaftet.

Nach seinem Rückfall im Februar 2018 sei er tief in die Szene reingerutscht - mit allen sozialen Folgen. Zwar wolle er sich etwas Neues aufbauen, habe eine Freundin, die nichts mit Drogen zu tun habe, aber May hält es für besser, dass sich der Angeklagte aus der Haft heraus um eine Therapiestelle bemüht. Auch betont der Vorsitzende, man wolle keine Steine in den Weg legen und an den Verurteilten gewandt:

„Nutzen Sie die Welle, um an Land zu kommen, und trockenen Fußes weiter zu gehen“. Er habe einen erfahrenen Verteidiger, der ihm helfen könne, so May weiter. Und: „Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie nicht wiederkommen!“

Der Angeklagte und sein Verteidiger nehmen das Urteil an. Es ist rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort