Justiz Mildes Urteil für einen uneinsichtigen Drogenfreund

Bitburg/Trier · Wegen unerlaubten Drogen- und Waffenbesitzes hat das Landgericht Trier einen Mann aus Bitburg zu zwei Jahren Haft verurteilt.

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Foto: dpa/Volker Hartmann

(f.k.) Die Nacht zum 20. November 2019 werden vier Bitburger Streifenbeamte so schnell nicht vergessen. Gegen 3 Uhr wurden sie von der damaligen Vermieterin eines jungen Mannes  wegen Ruhestörung gerufen. Als  der erste Streifenwagen eintraf, dröhnten aus der Wohnung die Bässe.

Als die ersten Beamten mit einem Zweitschlüssel in Innere vordrangen, wurden sie von dem Bewohner attackiert und beschimpft. Bei einer Rauferei, bei der auch die eingetroffene Verstärkung mitmischte, gab es mehrere Verletze, bis der Mann nach etwa 20 Minuten „stillgelegt“ werden konnte. „Der war völlig von Sinnen“,  sagt einer der Polizisten. Und immer wieder habe er gebrüllt: „Scheiß Bullen! Ich bin Gott und werde euch alle umbringen!“ Später wurden in der Wohnung ein größeres Sammelsurium verschiedener Rauschmittel sowie unerlaubte Waffen gefunden, etwa ein Springmesser, Elektroschocker und eine Wurfaxt. Dies brachte dem heute 25-Jährigen die Anklage vor der Ersten Großen Strafkammer wegen bewaffnetem Handeltreiben  mit Betäubungsmitteln ein. Für die Kampfszenen gab es als Zugabe die Anklage wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte.

Doch ein Teil dieser Anklagepunkte löst sich am zweiten und letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Trier in Luft auf. Handel habe er nie betrieben – alles Eigenbedarf, sagt der Angeklagte. Und das klingt glaubhaft, zumal die Vermieterin bezeugt, nie einen Besucher bei ihm gesehen zu haben, dafür aber fast täglich ankommende Päckchen aus Amsterdam.

Auch die Rauferei und die Beleidigungen sind schnell vom Tisch. Das hat der 25-Jährige der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Sylvia Leupold zu verdanken. Sie sagt, dass er nach tagelangem Drogenkonsum zur Tatzeit über keinerlei Steuerungsfähigkeit mehr verfügte und die Beamten im Zustand der Schuldunfähigkeit angriff. Sie sagt aber auch: „Er ist hochgradig süchtig und brauchte dringend eine Therapie.“ Noch nie habe sie einen Menschen erlebt, der sich so beharrlich gegen eine Therapie wehre. An diesem Punkt hakt auch Staatsanwalt Wolfgang Spieß  ein: „Wir haben hier einen Angeklagten, der offen erklärt, dass er sein Verhalten nicht zu ändern gedenke. Er wird es also wieder tun, weil er sich nicht ändern will.“ Dem folgt eine persönliche Ansprache an den Delinquenten: „Sie sind ein Musterbeispiel für die Gefahr, die aus Drogen hervorgeht.“ Deshalb, so Spieß,  seien Drogen verboten. Es gelte zu verhindern, dass Leute sich damit verrückt  machen. Der 25-Jährige hört es mit gelassener Miene. Dann beantragt Spieß für die noch verbliebenen Tatbestände – unerlaubter Drogen- und Waffenbesitz – zwei Jahre Haft.

Für Verteidigerin Sandra Gallien bleibt da nicht mehr viel. Sie weist darauf hin, dass sich ihr Mandant in den längeren Zeiten absoluter Abstinenz um Ausbildung und Arbeit bemüht und sich gesetzeskonform verhalten habe. Sie bittet um ein mildes Urteil. Die Entscheidung der Kammer, zwei Jahre Haft, birgt keine Überraschung. In der Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz klingt aber auch etwas von der Ratlosigkeit durch, die der 25-Jährige bei allen Beteiligten hinterlässt.

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