Drogendealer muss für mehrere Jahre hinter Gitter
Bitburg · Seine Wohnung war Drehkreuz für alle, die im Raum Bitburg mit Drogen versorgt werden wollten: Das Amtsgericht Bitburg hat am Mittwoch einen 25-Jährigen wegen Drogenhandels im großen Stil zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Gismo lautete sein Spitzname. Bei Gismo das war im Bitburger Raum bekannt konnte man Marihuana und Amphetamine bekommen. Zumindest bis zum 30. August 2010, als Gismo nicht wie sonst in seiner Wohnung ein paar Gramm Drogen an seine Kumpels verkaufte und teils auch gleich gemeinsam mit ihnen konsumierte, sondern auf einem Parkplatz direkt ein ganzes Kilo Amphetamin übergeben wollte. Nur, dass dort ein verdeckter Ermittler auf ihn wartete.
Wegen Drogenhandels im großen Stil muss sich der heute 25-Jährige am Mittwoch vor dem Bitburger Amtsgericht verantworten. Insgesamt 57 Fälle zwischen Januar und August 2010 listet Staatsanwalt Matthias Teriet auf mehr als ein Drittel der Drogendelikte, die die Bitburger Polizei beispielsweise im Jahr 2009 ermittelt hat (siehe Extra). Ihre Wohnung war ein Tante-Emma-Laden für jeden, der etwas gebraucht hat, fasst Richter Udo May zusammen.
Dass der mehrfach vorbestrafte Arbeitslose trotzdem nicht vor dem Trierer Landgericht steht, das ihn zu einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren verurteilen könnte, liegt allein daran, dass er bereits während der polizeilichen Ermittlungen ausgepackt und den Beamten nicht nur zahlreiche Abnehmer genannt, sondern auch die Herkunft der Drogen offenbart hatte. Sein frühes Geständnis, das er gestern in der Verhandlung wiederholt, führt für ihn dazu, dass er von der Kronzeugenregelung profitiert, und bei ihm die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststrafen abgemildert werden. Für viele seiner ehemaligen Drogenkollegen bedeutet dagegen Gismos Aussage, dass wohl auch sie bald vor Gericht stehen werden. So wie der Angeklagte, der zum insgesamt neunten Mal auf einer Anklagebank Platz nimmt: Mit ruhiger, bescheidener Stimme berichtet der 25-Jährige, wie er sich nach seinem Hauptschulabschluss vergeblich um einen Ausbildungsplatz als Koch bemüht hat. Der besonnene Eindruck, den er vermittelt, passt nicht so recht zu seinem Erscheinungsbild. Passt nicht zu seinem tätowierten Nacken und den abrasierten Schläfen. Und passt nicht dazu, dass er munter weiterdealte, obwohl er bereits im Juni 2010 vom Bitburger Amtsgericht wegen des gemeinschaftlichen Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war.
Damals waren die am Mittwoch angeklagten Fälle zwischen Januar und Juni noch gar nicht bekannt. Wären sie allerdings schon aktenkundig gewesen, wäre das Urteil im Sommer 2010 anders ausgefallen: Und genau aus dem Grund hebt Richter May das damalige Urteil am Mittwoch auf und ändert es unter Einbeziehung der gestern angeklagten Delikte bis Juni 2010 in eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Bei den vom Juni bis zur Festnahme des Angeklagten im August 2010 begangenen Drogendelikten folgt das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt den 25-Jährigen zu einer weiteren Freiheitsstrafe von drei Jahren. Wenn es Ihnen nicht gelingt, eine Drogentherapie zu machen, dann bleiben Sie, bis Sie 30 sind, im Gefängnis, appelliert Teriet an den 25-Jährigen. Dieser schaut den Staatsanwalt mit ernster Miene an und nickt.
Hintergrund
Registrierte Drogendelikte im Zuständigkeitsbereich der Bitburger Polizei: Die Zahl der registrierten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Bereich der Polizeiinspektion Bitburg für das Jahr 2010 wird voraussichtlich erst im März offiziell bekannt gegeben. Im Jahr 2009 wurden bei der Polizeiinspektion Bitburg insgesamt 141 Drogendelikte registriert. Überwiegend handelte es sich dabei um Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis-Produkten, gefolgt von Amphetamin. 95 Prozent der gemeldeten Delikte konnte die Polizei aufklären. Allerdings sagt Wolfgang Zenner, Pressesprecher der Bitburger Polizei, auch: Wir können nur die Fälle ermitteln, von denen wir erfahren. Es gibt sicherlich ein Dunkelfeld, aber über die Größe kann man nur spekulieren. Zu den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gehören insbesondere das Handeltreiben mit Drogen, die illegale Einfuhr von Drogen, der Besitz von Drogen sowie der Anbau von Betäubungsmitteln. (neb)