Drogendealer muss für sechs Jahre hinter Gitter

Trier · Die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am Montag einen 31-Jährigen aus dem Landkreis Trier-Saarburg wegen Drogenhandels "in nicht geringer Menge in 59 Fällen" zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.


Der Mann soll seit dem Jahr 2012 Betäubungsmittel im sogenannten Darknet des Internets erworben und im Großraum Trier postalisch vertrieben haben. Das Darknet (Dunkles Netz) ist ein virtueller Marktplatz für Käufer und Verkäufer, der Anonymität garantiert. Ein Teil der Drogen soll der 31-jährige Angeklagte selbst konsumiert haben.
Die 32-jährige Ehefrau, die ebenfalls angeklagt war, wurde wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Die Verurteilten waren nicht vorbestraft. Das Paar hat zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren. alf

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