Justiz Ex-Bürgermeister nimmt Strafbefehl des Gerichts an

Fließem · Klaus S. hat den Strafbefehl des Amtsgericht Bitburg vom 5. Dezember angenommen. Innerhalb von zwei Wochen legte der ehemalige Fließemer Ortsbürgermeisters keinen Einspruch gegen das Schreiben ein.  Das heißt es kommt nicht zu einer öffentlichen Verhandlung.

Mit der Annahme des Urteils hat der Mann das Strafmaß akzeptiert. Dieses liegt in seinem Fall bei acht Monaten auf Bewährung.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Verurteilte in den Jahren 2012 bis 2016 Gebühren aus der Vermietung des  Gemeindehauses veruntreut hat (der TV berichtet).

Einen Teil des Geldes habe der Fließemer nach Beginn der Ermittlungen zwar zurückgezahlt. Rund 2300 Euro fehlten aber noch, teilt die Direktorin Claudia Stadler mit. Der Betrag wird nun vom Gericht eingezogen.  

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