Justiz Streit um Nummernschild: Eifeler Autobesitzer wehrt sich gegen 2333 Euro Aufbewahrungsgebühr

Trier · Wenn der Staat ein ungültiges Autokennzeichen sicherstellt, kann das für den Besitzer ganz schön teuer werden. Der Eifeler Alois P. soll deshalb 2333 Euro zahlen. Jetzt erzählt der 44-jährige LKW-Fahrer, warum er sich dagegen wehrt.

 Discarded license plates from Germany

Discarded license plates from Germany

Foto: Getty Images/iStockphoto/diephosi

Trier Mit einem ungewöhnlichen Fall befasste sich diese Woche  das Trierer Verwaltungsgericht. Ein Eifeler Autofahrer wehrt sich gegen einen Gebührenbescheid des Landes, in dem er zur Zahlung von 2333 Euro aufgefordert wird. Das Geld soll der im Eifelkreis lebende Alois P. zahlen, weil die rheinland-pfälzische Polizei ein Autokennzeichen des Mannes ein ganzes Jahr lang aufbewahrt hat.  „Das ist ein bisschen unfair“, meint der LKW-Fahrer und hat unserer Redaktion seine Sicht der Dinge erzählt.

Vor zwei Jahren stand der heute 44-Jährige danach mit seinem BMW in Gerolstein vor der Post, als zwei Polizeibeamte auf ihn zukamen. „Die haben sich mein Auto angeschaut, speziell die Kennzeichen  und dann bemängelt, dass ein schwarzer Klebestreifen über das blaue EU-Feld geklebt ist“, erinnert sich der Eifeler an den  rund zwei Jahre zurückliegenden Vorgang. Die schwarzen Überklebfolien sind besonders in der Tuning-Szene gefragt und können für zwei, drei Euro das Stück im Internet bestellt werden. Die Aufkleber mögen schick aussehen, sind aber nicht erlaubt, weil amtliche Kennzeichen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht verändert werden dürfen.

Alois P. hat nach eigenen Angaben zwar schon mal etwas von angeblichen Ausnahmemöglichkeiten gehört. „Aber ich wollte keinen Streit deswegen mit den Polizisten und habe das hintere Nummernschild deswegen auch direkt von der Klebefolie befreit“, erzählt er. Vorne war das etwas schwieriger, denn auf dem Kennzeichen fehlte zudem noch die Zulassungsplakette mit dem Wappen. „Das alte Kennzeichen war nach einem Unfall verbeult“, sagt P., deswegen habe er ein anderes montiert.  Weil das neue Nummernschild kleiner war als das Original, habe die Plakette nicht mehr drauf gepasst. „Aus dem Grund lag das alte Nummernschild auch noch im Kofferraum“, so der LKW-Fahrer.

Angeblich wurde er vor dem Zwischenfall in Gerolstein schon mehrfach von der Polizei kontrolliert – immer ohne Beanstandungen. Zwar sei auch den anderen Beamten die fehlende Zulassungsplakette aufgefallen. „Aber sobald ich denen das alte Kennzeichen gezeigt habe, war alles okay“, sagt Alois P.

Nur in Gerolstein vor zwei Jahren lief die Sache dann offenkundig etwas aus dem Ruder. Nachdem Alois P. den von ihm selbst im Nachhinein als „blöden Spruch“ deklarierten Satz „Dann mache ich das neue Schild halt später wieder drauf“ gesagt hatte, beschlagnahmten die Polizisten kurzerhand das Corpus Delicti, was der BMW-Fahrer nach eigenen Angaben später mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beantwortete, weil ein Beamter während der Aktion doch ziemlich ungehalten gewesen sei.

So viel vorweg: Die Dienstaufsichtsbeschwerde verlief laut Alois P. im Sande. Und ein wegen des schwarzen EU-Aufklebers verhängtes Bußgeld über 90 Euro habe er auch anstandslos überwiesen. Nur den ihm ein Jahr später wegen des Vorfalls zugestellten Gebührenbescheid wollte Alois P. nicht akzeptieren.

Aber wofür sollte der Eifeler Trucker die exakt 2333 Euro denn zahlen? Fürs Aufbewahren des plakettenlosen Nummernschildes, berichtet Alois P. Dabei war nach seinen Schilderungen bei der Beschlagnahmung des Kennzeichens von Aufbewahrung kein Rede. „Der Polizist hat gesagt, das Schild wird vernichtet“, erzählt P. unserer Redaktion.

Die Gegenseite argumentiert, dass Alois P. nach der Sicherstellung des Kennzeichens sogar angeschrieben worden sei mit dem Hinweis: Wenn er einer Vernichtung des Nummernschildes nicht zustimme, werde das Schild für sieben Euro pro Tag aufbewahrt. P. sagt, dass er ein solches Schreiben der Polizei nicht bekommen habe. Andernfalls hätte er direkt reagiert und der Vernichtung des Nummernschildes zugestimmt: „Ich bin mir doch keine sieben Euro pro Tag ans Bein!“, sagt er.

Ein knappes Jahr später schneite dem Eifeler jedenfalls der Gebührenbescheid für die angeblich unfreiwillige Aufbewahrung ins Haus. 2333 Euro sollte Alois P. zahlen, was der LKW-Fahrer aber partout nicht einsieht. Er legte zunächst – erfolglos – Widerspruch gegen den Bescheid ein und zog dann vors Trierer Verwaltungsgericht.

Aber auch das kostet. Zunächst einmal musste Alois P. nach eigenen Angaben 383 Euro Gerichtsgebühren zahlen, damit die Sache überhaupt verhandelt wird. Diese Woche war’s dann so weit. Eine Richterin hörte sich eine halbe Stunde an, was Alois P. und eine Vertreterin des Landes zum Kennzeichen-Aufbewahrungsfall zu sagen haben. Das Urteil steht noch aus, aber Alois P. sagt, dass er einen ganz guten Eindruck vom Verlauf der Sitzung habe. Die Richterin habe auch den Eindruck vermittelt, dass sieben Euro Aufbewahrungsgebühr täglich für ein kleines Nummernschild womöglich doch ein wenig happig gewesen sein könnte. Dagegen habe die Vertreterin des Landes sogar darauf verwiesen, dass laut Gebührenordnung sogar bis zu 21 Euro täglich möglich gewesen wären.

Auf einen von der Richterin ins Gespräch gebrachten Kompromiss mochten sich laut Alois P. keine der beiden Streitparteien einlassen. Das ist es absehbar, dass der Gebührenstreit mit dem Richterspruch noch nicht beendet sein dürfte.

Dieser Artikel wurde am 29. Juli 2022 veröffentlicht.

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