Eifeler Familie klagt gegen Stadt Trier

Trier · Waldorfschülern in Rheinland-Pfalz muss laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier die Fahrt zur Schule nicht komplett bezahlt werden. Im konkreten Fall hatten die Eltern eines Mädchens aus der Eifel geklagt, das auf die freie Waldorfschule in Trier geht.

Trier. Die Stadt Trier hatte der Schülerin aus der Eifel nur die Übernahme der Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Realschule plus zugesagt. Die Eltern stellten aber einen Antrag, dass die Stadt die gesamten Fahrtkosten übernehmen soll. Das aber lehnte die Stadt Trier ab. Deshalb klagten die Eltern vor dem Verwaltungsgericht.
Das Gericht entschied, dass die Familie keinen Anspruch auf die volle Kostenerstattung habe, wie aus dem gestern veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Schülern öffentlicher Schulen, "denen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar" ist, werden den Angaben zufolge die Fahrkarten bezahlt. Dasselbe gelte auch für Schüler von Privatschulen, die als staatlich anerkannte Ersatzschulen Beiträge zu den Personal- und Sachkosten erhalten.
Bei freien Waldorfschulen ab der fünften Klasse hingegen würden nur die Beförderungskosten bis zur nächstgelegenen Schule übernommen - unabhängig von der Schulart. Deshalb habe die Stadt richtig gehandelt, heißt es in der Begründung des Landgerichts.
Gegen das Urteil können die Eltern innerhalb eines Monats Berufung einlegen. dpa/red

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