Verfahren droht Anwohner entdeckt Mais und Innereien bei Hochsitz - Eifeler verstößt bei Lockfütterung gegen Gesetze

Bitburg · Das Kirren von Tieren, also  das Anlocken mit Futter, unterliegt strengen Regeln. Vermutlich droht einem Eifeler Jäger nun ein Verfahren.

 Kirren verboten:  Das Anlocken von Tieren mit Futter ist zwar erlaubt, unterliegt aber hohen Auflagen, die hier gebrochen wurden.

Kirren verboten:  Das Anlocken von Tieren mit Futter ist zwar erlaubt, unterliegt aber hohen Auflagen, die hier gebrochen wurden.

Foto: TV/Privat

Unmengen von Mais liegen in einem Waldstück nahe Bitburg. Tausende gelbe Körnchen, verstreut auf Wiesen, Äckern, zwischen Gestrüpp und Wurzeln. Daneben: Ein Haufen blutiger, schwarzer Innereien, vermutlich von einem  Wildschwein.

Es ist nur eine von vielen Futterstellen, die ein Anwohner beim Spaziergang im Eifeler Wald entdeckt hat. Die Fotos hat der Mann, der lieber anonym bleiben will, dem TV und der Kreisverwaltung zugespielt.

Und das hat einen Grund. Die Bilder belegen, dass hier ein Jäger gegen das Gesetz verstoßen hat. Das Futter nämlich, soll Wild in die Nähe eines Hochsitzes locken. Damit die Beute dem Waidmann vor das  Gewehr läuft.

Doch solche Kirrungen, wie es im Jagdjargon heißt, unterliegen Regeln, die hier recht offensichtlich gebrochen wurden. So darf es auf 150 Hektar eines Reviers maximal zwei Kirrstellen geben, und dort nur ein Liter Getreide oder Mais verdeckt ausgebracht werden.

Eigentlich logisch: Denn mehr als zwei Futterplätze sind für einen Jäger kaum im Auge zu behalten. Zudem soll das Kirren ausschließlich dazu dienen, Tiere anzulocken, um sie zu erlegen. Und nicht dazu, Populationen, wie den wachsenden Wildschwein-Bestand, durchzufüttern.

In jenem Revier im Bitburger Wald aber, erzählt der Spaziergänger, seien etliche solcher Plätze zu finden. Verbuddelt habe der Waidmann die Nahrung auch nicht. Und die dort entsorgten Innereien schlügen „dem Fass dann endgültig den Boden aus“. „Gerade in Zeiten, in denen die Afrikanischen Schweinepest grassiert“, sagt der Anwohner, „kann man doch keine Wildschweingedärme in die Natur werfen!“

Dass hier etwas nicht in Ordnung war, sah man offenbar auch bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm so. Wegen des Verstoßes gegen das Landesjagdgesetz habe man inzwischen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, schreibt Pressesprecher Thomas Konder:

„Jedem gemeldeten Vorfall dieser Art gehen wir nach“, sagt Kreisjagdmeister Gerd Grebener. So viele schwarze Schafe gebe es aber nicht unter den Jägern. Der überwiegende Teil seiner Zunft, sagt der Fließemer, halte sich an die Vorgaben: „Es hat doch kein Jäger ein Interesse daran, dass die Schwarzkittel sich vermehren.“ Denn die richten Schäden in Feld und Flur an, für die die Pächter im Zweifel zur Rechenschaft gezogen würden.

Die Statistik der Verwaltung scheint zu bestätigen, dass die Jäger sich im Großen und Ganzen anständig verhalten. So seien der Behörde 2020 bislang erst zwei Verstöße bekannt geworden. In den fünf Jahren zuvor insgesamt acht. Was bei 354 Revieren und Hunderten Jägern im Eifelkreis „eine sehr niedrige Quote“ sei, wie Grebener sagt.

 Kirren verboten:  Das Anocken von Tieren mit Futter ist zwar erlaubt, unterliegt aber hohen Auflagen, die hier gebrochen wurden.

Kirren verboten: Das Anocken von Tieren mit Futter ist zwar erlaubt, unterliegt aber hohen Auflagen, die hier gebrochen wurden.

Foto: TV/Privat

Den Bitburger Anwohner überzeugen die Zahlen allerdings nicht. Schließlich würden nur gemeldete Verstöße erfasst. Die Dunkelziffer der Gesetzesbrüche, die den Behörden niemals bekannt würden, könne höher sein.

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