Eifeler Knöllchen-Polizist wehrt sich gegen Rauswurf

Koblenz/Bitburg · Ein Eifeler Polizist, der wegen gefälschter Knöllchen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, wehrt sich heute vor dem Koblenzer Oberwaltungsgericht gegen seinen Rauswurf aus dem Polizeidienst.

(sey) Bekommt ein 53-jähriger Beamter aus dem Altkreis Bitburg doch noch die von ihm gewünschte zweite Chance? Darüber entscheiden heute in einem Berufungsverfahren die Richter am Koblenzer Oberverwaltungsgericht.

Ihre Trierer Kollegen hatten Anfang August der Klage des Landes Rheinland-Pfalz auf Entfernung des Polizisten aus dem Dienst stattgegeben. Begründung: Der Mann habe eine „Haltung an den Tag gelegt, die zu einer irreparablen Beschädigung des in ihn zu setzenden Vertrauens und des Ansehens des Berufsbeamtentums geführt hat“.

Der Vorfall, um den es geht, machte vor dreieinhalb Jahren bundesweit Schlagzeilen. Der Polizist hatte in zwei Fällen bei Verkehrskontrollen mit selbst gefälschten Knöllchen LKW-Fahrern ein Bußgeld aufs Auge gedrückt. Die dabei kassierten 150 Euro behielt der Beamte für sich.

Der Polizist wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert; das Bitburger Amtsgericht verurteilte den Familienvater im August 2009 wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe.

Das dicke Ende folgte anschließend mit der erfolgreichen Rauswurf-Klage des Landes vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Gegen dieses Urteil legte der Verteidiger des Polizisten Berufung ein. Nach einer Mitteilung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts streitet der Beamte die Taten nicht ab. Er wende aber ein, seinerzeit wegen einer psychischen Erkrankung nicht fähig gewesen zu sein, das Unrecht seines Tuns zu erkennen.

Schon in den vorangegangenen Prozessen war davon die Rede, dass der Beamte nach schweren Erkrankungen seiner Ehefrau und seiner Tochter mit schlimmen Depressionen zu kämpfen hatte. Anders lasse sich die „absurde Tat“ nicht erklären, argumentierte der Verteidiger Reinhold Schmitt. Die Trierer Verwaltungsrichter sprachen dagegen in ihrer Urteilsbegründung von einem „planmäßigen Vorgehen“.

Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht will nach Angaben eines Sprechers voraussichtlich noch am Mittwoch ein Urteil fällen.

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