Eifeler verweigerten Napoleon den Dienst

"Königlich-Preußisches Amtsgericht Prüm": Unter diesem Titel begann das Gericht in Prüm offiziell vor 134 Jahren mit der Arbeit. Hintergrund war ein neues Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. Doch damit änderte sich neben einigen innerbetrieblichen Strukturen hauptsächlich der Name. Denn in Prüm gab es seit dem Eintreten der Stadt in die dokumentierte Geschichte stets eine bedeutende Gerichtsbarkeit.

Prüm. Zuerst hieß es "Land- und Obergericht der Abtei Prüm". Die mächtigen und einflussreichen Äbte des Prümer Klosters waren nicht nur Richter über kirchliche Angelegenheiten, sondern ihnen standen in weiten Bereichen auch die weltliche hohe und niedere Gerichtsbarkeit zu. Gericht, Jahrgedinge (darunter versteht man die jährliche Zusammenkunft des Grundherrn mit den Untertanen, um Rechte, Pflichten und anstehende Rechtsfälle zu behandeln) und Bürgerversammlungen fanden meist in Räumen des Rathauses am Alten Markt statt.

Später kamen die Eifel und somit Prüm als Folge der französischen Revolution unter die französische Regierung. Sie löste alle linksrheinischen Gerichte auf. Damit endete 1794 die Prümer Gerichtsbarkeit. An ihre Stelle traten nun zwei Friedens- und Zuchtpolizeigerichte, die sich in Schönecken und in Prüm befanden.

Von einem solchen Gericht wurden in Prüm auf Befehl Napoleons am 23. Januar 1810 junge Männer aus der Region zum Tode durch Erschießen verurteilt. Der Grund: Matthias Meyer (Lissendorf), Theo Link (Feusdorf), Michel Heintz (Landscheid), Matthias Billen (Landscheid) und Theo Laurens (Bewingen) wollten nicht in der Armee Napoleons dienen. 1815 wurde die Eifel dem Königreich Preußen zugeteilt. Die preußischen Verwaltungsbeamten krempelten Soziales, Politisches, Kulturelles gründlich um - behielten aber vorerst das französische Justizwesen bei, das gegenüber den vergangenen feudalen Strukturen doch bei weitem fortschrittlicher war. Die bisherigen Gerichte im Kreis Prüm mit dem französischen Namen Tribunaux de première instance wurden umbenannt in Königlich-Preußisches Kreisgericht. Ab 1877 gliederte sich dann die deutsche Gerichtsbarkeit in Amts-, Land-, Oberland- und Reichsgericht. Seit dieser Zeit hat Prüm ein Amtsgericht mit wesentlich erweiterten Zuständigkeiten. Nach dem Zweiten Weltkrieg, als es kein Preußen und keinen König mehr gab, gestattete die französische Besatzungsbehörde die Wiederinbetriebnahme des Prümer Amtsgerichtes. Der Aufbau war schwierig. Durch Bombenangriffe und Invasion waren nicht nur Räumlichkeiten zerstört und vernichtet, sondern auch sehr viele Akten. Erst 1953 konnte das Amtsgericht wieder in hergestellte Diensträume einziehen.

Das Amtsgericht Waxweiler wurde 1966 aufgelöst und dessen Aufgabenbereiche denen von Prüm zugewiesen. Nunmehr betreute diese Behörde den gesamten damaligen Altkreis. Die Folge: Sowohl der Aufgabenbereich als auch die Mitarbeiteranzahl des Gerichts vergrößerte sich. Das alte Amtsgerichtsgebäude platzte aus allen Nähten. Ein Neubau in der Teichstraße folgte und am 20. März 1972 konnten die Gerichtsdiener umziehen.

Seitdem hat die ehemalige Kreisstadt Prüm verschiedene Verwaltungsreformen hinter sich gebracht und den Abzug mehrerer Behörden erlebt. Bleibt zu hoffen, dass das Amtsgericht in der Abteistadt verbleiben und damit die über tausendjährige Justizgeschichte des Westeifelraumes fortführen darf. EXTRA

 Heute weist eine Tafel in Grün auf das Prümer Amtsgericht hin. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Heute weist eine Tafel in Grün auf das Prümer Amtsgericht hin. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Das Amtsgericht Prüm heute: Drei Richter und mehr als 20 Mitarbeiter wirken in Prüm, um der Rechtsprechung und den Belangen ratsuchender Bürger aus den Verbandsgemeinden Arzfeld, Prüm und Obere Kyll gerecht zu werden. Das sind 42 000 Einwohner.

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