Eifelkreis kämpft gegen Schwarzgeld

Bitburg/Prüm · Der Kreis ist jetzt Geldwäschern auf der Spur. Seine Waffen: ein Geldwäschebeauftragter, Checklisten, Merkblätter und Broschüren zum Thema. Der Auftrag: sogenannte hochwertige Güterhändler im Auge zu behalten. Der TV hat nachgehört, was hinter der neuen Aufgabe steckt.

Bitburg/Prüm. Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Autos, Schiffe oder Edelsteine - wer damit handelt, könnte unter das Geldwäschegesetz fallen. Jedoch nur, wenn er mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und im Jahr mindestens 15 000 Euro Bargeld annimmt.

Was das neue Gesetz bewirken soll: Der Staat will mehr gegen Geldwäsche (siehe Extra) tun und setzt an der Basis an. Deshalb haben die Kreisverwaltungen eine neue Aufgabe bekommen. Sie sollen infrage kommende Unternehmen auf mögliches Schwarzgeld kontrollieren. Seit Januar müssen Unternehmen, die unter die genannten Kriterien fallen, einen Geldwäschebeauftragten benennen. Der Kreis führt bei den betroffenen Firmen Kontrollen durch. Laut Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) soll das der "effektiven Geldwäscheprävention" dienen und Terrorismusfinanzierung erschweren.

Pflichten der Unternehmen: Bezahlt ein Kunde beispielsweise seine Ware mit 15 000 Euro in bar, muss der Verkäufer dessen Personalausweis kopieren und diese Kopie fünf Jahre aufbewahren. Des weiteren soll das Bundes- und Landeskriminalamt informiert werden. Außerdem sollen die Firmen ihre Mitarbeiter auf Zuverlässigkeit prüfen und für "aktuelle Methoden der Geldwäsche sowie die zu deren Verhinderung bestehenden Pflichten" sensibilisieren", heißt es in einer Infobroschüre.

Die ersten Schritte: Im Eifelkreis war nicht ganz klar, welche Firmen denn nun betroffen sind. Heike Linden, Pressesprecherin der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm sagt: "Es wurden mehr Unternehmen angeschrieben, weil sich aus der Gewerbeanmeldung allein nicht hinreichend bestimmen lässt, ob Firmen unter das Gesetz fallen." Laut Pressestelle wurden im Februar vergangenen Jahres 800 Unternehmen per Post über diese Neuerung informiert, dazu kamen 30 Versicherungsvermittler und Immobilienmakler. "Wir haben die Verbandsgemeinden um Mitteilung gebeten, denn dort sind die angemeldeten Betriebe registriert", sagt Linden weiter.
Was bisher passiert ist: Zuständig für die neue Aufgabe ist beim Kreis das Amt Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Von dort aus werden die sogenannten hochwertigen Güterhändler, also Firmen, die nach dem neuen Gesetz einen Geldwäschebeauftragten benennen müssen, kontrolliert. Laut Verwaltung werden diese Firmen einmal pro Jahr unter die Lupe genommen. Die Kontrolle wird zwei Wochen vorher angekündigt. Linden: "Bei Überprüfungen wird anhand der Kassenbücher und Akten kontrolliert, ob vor allem die Dokumentationspflicht hinsichtlich der Identität eingehalten wurde." Zwei Unternehmen wurden im September 2012 ohne Beanstandungen kontrolliert. Im Frühjahr 2013 seien weitere Stichproben geplant.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Bisher gab es laut Kreisverwaltung keine Beanstandungen. Verstößt ein Unternehmen jedoch gegen die Vorgaben, muss es mit Bußgeldern bis zu 100 000 Euro rechnen. Eine Problematik: Werden Bargeldgeschäfte an keiner Stelle verzeichnet, helfen auch die Kontrollen nicht.
Meinung

Zahnloser Tiger
Eigentlich kümmert sie sich um den Bau von Schulen, den öffentlichen Verkehr oder darum, dass Bedürftige Sozialhilfe bekommen. Doch jetzt soll die Kreisverwaltung Geldwäschern auf den Pelz rücken. Noch eine Aufgabe mehr, für die kein Geld da ist. Und dazu noch eine Aufgabe, die nicht recht zu dem Verwaltungsorgan passen will. Zahnloser Tiger nennt man so etwas. Denn welcher Schwarzgeldhändler wird schon erzittern, weil er einmal pro Jahr angekündigt kontrolliert wird? Ein Gangster wird wohl kaum die Geldwäsche zugeben, nur weil sein Ausweis bei einem Barkauf kopiert wird. Arme Verwaltung… m.radics@volksfreund.deExtra

Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, beispielsweise durch Drogengeschäfte oder Waffenhandel, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Insbesondere werden dort Mittelsmänner des organisierten Verbrechens tätig. Ziel des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) ist die Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. alf

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