Justiz Letzte Ruhestätte vor Gericht: Eifelkreis will Urnengräber in privater Hofkapelle nicht akzeptieren

Bitburg · Das juristische Tauziehen um die letzte Ruhestätte eines Eifeler Ehepaars geht in die nächste Runde. Dürfen sich die Eheleute in einem Urnengrab in der eigenen Hofkapelle bestatten lassen? Nachdem ein Trierer Gericht dies bejaht hat, zieht der Eifelkreis jetzt vor die nächst höhere Instanz.

 Die Möglichkeiten einer Urnenbestattung sind mittlerweile vielfältig. Dennoch gibt es Grenzen, wie jetzt ein Eifeler Ehepaar erfahren musste.

Die Möglichkeiten einer Urnenbestattung sind mittlerweile vielfältig. Dennoch gibt es Grenzen, wie jetzt ein Eifeler Ehepaar erfahren musste.

Foto: dpa/Sophia Kembowski

Der Kreis Bitburg-Prüm will nicht akzeptieren, dass ein Eifeler Ehepaar nach seinem Tod in der eigenen Hofkapelle bestattet werden kann und legt deshalb Berufung ein gegen ein entsprechendes Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts. Das sagte Eifelkreis-Sprecher Thomas Konder auf Anfrage unserer Redaktion. Das Gericht hatte Ende März die privaten Urnengräber auf dem Privatgrundstück der Eheleute genehmigt, nachdem die Kreisverwaltung dies zuvor untersagt hatte. Die Trierer Richter sahen die Voraussetzung für den privaten Bestattungsplatz dagegen als erfüllt an. Danach dürfen solche Plätze nur angelegt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder Interesse besteht und öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter nicht beeinträchtigt werden.