Pandemie Polizei und Eifelkreis Bitburg-Prüm verstärken Kontrollen bei Corona-Demos

Trier/Bitburg/Prüm · Polizei und Ordnungsbehörden im Eifelkreis wollen in der nächsten Zeit verstärkt bei Kundgebungen gegen Corona-Regeln die Einhaltung von Auflagen kontrollieren. Dazu will der Kreis noch am Wochenende eine Allgemeinverfügung erlassen.

 Maskenpflicht und Abstand will die Polizei in der Region strenger durchsetzen.

Maskenpflicht und Abstand will die Polizei in der Region strenger durchsetzen.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wie der Polizei Trier aufgefallen ist, häufen sich in den vergangenen Wochen Zusammenkünfte von Menschen anlässlich sogenannter „Montagsspaziergänge“ sowie anderentags bei „Spaziergängen“ oder „Lichterwanderungen“ im gesamten Dienstbezirk des Polizeipräsidiums. Ziel dieser Zusammenkünfte ist die Kritik an den Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zu Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Verstöße gegen Abstandsregel und Masken-Gebot

In der Regel verabreden sich die Teilnehmenden in Sozialen Medien und häufig stellt die Polizei bei diesen „Spaziergängen“ fest: Die Teilnehmer dieser Aktionen halten weder ausreichend Abstand noch tragen sie Mund-Nasen-Masken, um eine Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Laut Polizei sei das allein zwar noch kein Grund, die „Spaziergänge“ zu stoppen, denn: „Die Versammlungsbehörden und die Polizei bewerten derartige Zusammenkünfte in der Regel als Versammlungen oder Aufzüge im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes, womit das Versammlungsgesetz Anwendung findet.“ Das bedeutet: Auch, wenn die „Spaziergänge“ nicht als Versammlungen angemeldet sind und sich kein Verantwortlicher zu erkennen gibt, stehen die Teilnehmenden unter dem weitreichenden Schutz der in Deutschland geltenden Versammlungsfreiheit, die durch die Behörden ermöglicht wird. Gleichzeitig müssen diese aber auch den aktuell erforderlichen Gesundheitsschutz zur Pandemiebekämpfung gewährleisten.

Polizei will verstärkt kontrollieren

Daher erteilen die zuständigen Behörden den Teilnehmenden in der Regel Auflagen, mit dem Ziel, die beiden Grundrechtspositionen auf einen Nenner zu bringen. Insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske sowie die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands seien geeignete Maßnahmen.

Deshalb kündigt die Polizei an, dass sie, zusammen mit den kommunalen Versammlungs- und Ordnungsbehörden, in den kommenden Wochen verstärkt die Entwicklung zu beobachten, die Zusammenkünfte zu überwachen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Montags-Spaziergänge in Bitburg und die Lichterspaziergänge in Prüm betroffen

Auch die Verwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm und die dortige Polizei wollen den aktuellen Entwicklungen entgegenwirken.

Aufgrund der steigenden Teilnehmerzahlen sowie der weiterhin hohen Inzidenzen im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird die Versammlungsbehörde in den kommenden Tagen neue Regeln festlegen.

In Form einer Allgemeinverfügung werden für einen befristeten Zeitraum Auflagen für Aufzüge und Versammlungen im gesamten Landkreis erteilt, insbesondere eine Masken- und Abstandspflicht, sagt die Polizei. Damit umfasst die Allgemeinverfügung auch die Montagsspaziergänge in Bitburg sowie die Lichterspaziergänge in Prüm. Die Allgemeinverfügung wird spätestens am Sonntag auf der Homepage der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm unter der Rubrik „Aktuell“ veröffentlicht.

Die Ordnungsbehörden werden, unterstützt durch die Polizeiinspektionen Bitburg und Prüm, die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwachen, Personen kontrollieren und Verstöße ahnden.

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