Eifelpark darf wachsen: Gondorf schafft rechtliche Rahmenbedingungen für die Erweiterung des Freizeitparks

Gondorf · Die Betreiber des Eifelparks wollen dem Publikum neue Attraktionen bieten, um mehr Gäste nach Gondorf zu locken. So sollen auf dem Gelände künftig höhere Fahrgeschäfte möglich sein. Für die geplanten Veränderungen hat der Ortsgemeinderat Gondorf nun die rechtliche Grundlage geschaffen.

Eifelpark darf wachsen: Gondorf schafft rechtliche Rahmenbedingungen für die Erweiterung des Freizeitparks
Foto: Christian Moeris
Eifelpark darf wachsen: Gondorf schafft rechtliche Rahmenbedingungen für die Erweiterung des Freizeitparks
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Bagger und Raupenfahrzeuge bewegen gewaltige Erdmassen: Gleich an mehreren Stellen wird derzeit im Eifelpark gebaggert, betoniert, gepflastert und gemauert. Die neuen Betreiber des Freizeitparks, die den ehemals insolventen Betrieb 2013 gekauft hatten, nutzen die kalte Jahreszeit, bevor im Frühjahr die nächste Saison beginnt, um im Park einige neue Attraktionen zu errichten.

Die Braunbären bekommen einen größeren Teich zum Baden. Die maroden Holzvolieren der Greifvögel wurden abgerissen und werden nun auf massivem Mauerwerk neu errichtet. Auf einer frisch gerodeten Fläche stehen zwei Autoscooter, die schon bald in eine "Westernstadt" integriert werden, die noch zu bauen ist. "Damit der Eifelpark Bestand hat, muss er sich wandeln", sagt Gondorfs Ortsvorsteher Otmar Kaufmann. Der Ortsgemeinderat hat dafür am Mittwochabend die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Änderung des Bebauungsplans einstimmig abgesegnet - trotz mehrerer Einwände aus den Reihen der Anwohner (der TV berichtete). 18 Einwohner hatten protestiert. Sie befürchten vor allem, dass die neue Höhenbegrenzung für Fahrgeschäfte den Lärmpegel im Ort über das gesetzliche Maß ansteigen lassen könnte. Denn mit der Änderung des Bebauungsplans hat der Rat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Parkbetreiber dort zwei bis zu 50 Meter hohe Fahrgeschäfte aufbauen dürfen. Allerdings wären für diese im Einzelfall noch Baugenehmigungen einzuholen.

Entgegen der Befürchtung einiger Anwohner kommt ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes schalltechnisches Gutachten aber zu dem Ergebnis, dass die zu erwartende Lautstärke die gesetzlichen Grenzwerte zum großen Teil einhalten werde. An besucherstarken Tagen könne der gesetzlich erlaubte Lärmpegel allerdings um 0,3 Dezibel überschritten werden, heißt es im Gutachten. Um den Geräuschpegel für die Anwohner zu senken, empfiehlt der mit dem Verfahren beauftragte Ingenieur Ralf Karst den Betreibern, eine Parkplatzreihe in Richtung der Wohnbebauung zu streichen und dort zudem eine Sichtschutzhecke zu pflanzen.

Doch fraglich ist, ob die im Gutachten berechnete maximale Lautstärke überhaupt erreicht wird. Denn aus dem in der Berechnung zu Grunde gelegten Free-Fall-Tower von 50 Metern Höhe werde wohl eher ein Free-Fall-Türmchen, sagt Parkbetreiberin Nadine Löwenthal. "Damit unsere kleinen Gäste überhaupt so ein Fahrgeschäft benutzen dürfen, in dem man in die Tiefe saust, darf es aus Sicherheitsgründen wahrscheinlich nicht mal höher als achtzehn Meter werden." Mit einem lauten Rummel, den einige Anwohner dort fürchten, habe das nichts zu tun, sagt Löwenthal. "Wir möchten nicht gegen das Phantasialand anstinken, sondern der Familienpark der Region mit einem ausgewogenen Angebot werden."

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