Eigentümer darf nun doch bauen

Neuerburg · Kompromiss in der Auseinandersetzung zwischen einem Grundstückseigner und der Verbandsgemeindeverwaltung Neuerburg: Der Mann darf seine etwa 2400 Quadratmeter große Parzelle an der Neuerburger Johannisstraße nun doch bebauen. Allerdings muss er die dafür erforderlichen Planungskosten selbst tragen.

 Die Johannisstraße in Neuerburg: Links stehen bereits Häuser, das Waldareal rechts kann nun doch bebaut werden. TV-Foto: Archiv/Stephan Brunker

Die Johannisstraße in Neuerburg: Links stehen bereits Häuser, das Waldareal rechts kann nun doch bebaut werden. TV-Foto: Archiv/Stephan Brunker

Neuerburg. Um das durchzusetzen, was in seinen Augen "sein Recht" ist, hätte Robert Grüne nicht davor zurückgeschreckt, bis vors Verwaltungsgericht zu ziehen. "Schon aus Prinzip" wollte der Kölner die Sache nicht auf sich beruhen lassen: Er wollte unbedingt bauen. Sein Grundstück in der Johannisstraße in Neuerburg ist ein mit Fichten bewachsenes, 2400 Quadratmeter großes Areal in Hanglage. Doch die Neuerburger Verbandsgemeindeverwaltung lehnte seine Bauvoranfrage ab: Das Grundstück liege im Außenbereich und sei deswegen nicht bebaubar (der TV berichtete). Eine Ablehnung, die Grüne nicht nachvollziehen konnte: Nicht nur, dass gegenüber von seinem Grundstück in der Johannisstraße bereits mehrere Wohnhäuser stehen, sondern auch, weil seine Parzelle im Flächennutzungsplan längst als Bauland ausgewiesen ist. Widerspruch eingelegt

Der Kölner Bauherr legte Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Verwaltung ein, über den inzwischen der Kreisrechtsausschuss entschieden hat. Demnach darf das Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen nun doch bebaut werden: Der Stadtrat Neuerburg soll über eine sogenannte Ergänzungssatzung für diesen Bereich Bauland schaffen (siehe Extra), die Kosten des dazu beauftragten Planungsbüros muss der Bauherr selbst tragen. Zudem muss Grüne einen sogenannten "landespflegerischen Ausgleich" dafür schaffen, dass Waldflächen durch die Bebauung verloren gehen - beispielsweise an anderer Stelle neue Fichten anpflanzen oder eine Streuobstwiese anlegen. Gisela Mayer-Schlöder, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, spricht nach der Ausschusssitzung von einem "Kompromiss". Obwohl er die erforderlichen Planungskosten, deren Höhe noch nicht beziffert werden kann, selbst tragen muss, empfindet sich Grüne dagegen als Sieger in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Neuerburger VG-Verwaltung. Er bezeichnet den Beschluss des Kreisrechtsausschusses als "Schlappe für die Verbandsgemeinde". Die wiederum sieht sich in ihrem Handeln bestätigt: "Es gab offenbar vorher noch kein Baurecht, das sieht man ganz deutlich daran, dass jetzt erst Baurecht geschaffen werden muss." Genau dies habe die Verwaltung dem Grundstückseigentümer auch frühzeitig in dem ablehnenden Bescheid zu seiner Bauvoranfrage mitgeteilt: In diesem habe bereits gestanden, dass zunächst eine Bauleitplanung gemacht werden müsse, da der Flächennutzungsplan für sich allein nun mal kein Baurecht schaffe. "Man hätte das alles einfacher haben können", heißt es vonseiten der Verwaltung in Neuerburg.Sei es mit oder ohne Umweg über den Kreisrechtsausschuss: Eigentümer Robert Grüne ist froh, auf seinem Neuerburger Grundstück, das er einst von seiner Tante geschenkt bekommen hatte, nun endlich seine Vorstellungen verwirklichen zu können: Drei Baustellen möchte er schaffen, zwei sollen vermarktet werden, eine möchte er für sich selbst lassen. "Mir schwebt ein Holzstammhaus vor", sagt er, "erst mal als Wochenend- und Ferienhaus und später dann mal als Alterssitz."Meinung

Warum nicht gleich?Ende gut, alles gut: Der Vorschlag, den der Kreisrechtsausschuss zur Beilegung des Baurechtsstreits zwischen dem Grundstückseigentümer und der Neuerburger Verwaltung vorgelegt hat, ist offenbar für alle Beteiligten ein akzeptabler und gangbarer Weg. Warum dieser Umweg über den Kreisrechtsausschuss allerdings überhaupt notwendig war, ist kaum nachzuvollziehen: Der bauwillige Grundstückseigentümer hätte ihn sich wohl sparen können. Denn gegen die auf Kosten des Besitzers gehende Aufstellung einer Bauleitplanung für diesen Bereich hatte die Verwaltung nach eigener Aussage nie etwas gehabt. Warum also nicht gleich so? n.ebner@volksfreund.deLaut § 34 Absatz 4 Nummer 3 des Baugesetzbuches können durch eine Ergänzungssatzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass diese Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. So kann dann der Außenbereich oder ein Teil davon zum Innenbereich gemacht werden, ohne dass es eines Bebauungsplans bedarf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort