Kommentar Von Premium zum Schandfleck

Eigentum verpflichtet, heißt es schon im Artikel 14 des Deutschen Grundgesetzes. Die Verfassung schützt also nicht nur unseren Besitz vor dem Zugriff des Staates. Sie gebietet uns eigentlich auch, unser Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit einzusetzen.

Eigentümer des Bitburger Ruinengeländes ist auch in der Pflicht
Foto: TV/Schramm, Johannes

Zwingen kann den Besitzer dennoch niemand dazu, auf dem Gelände endlich tätig zu werden. Nötig wäre es freilich.

Da wird ein Premium-Grundstück im Herzen der Stadt dreizehn Jahre verfallen lassen. Bis sich das Gelände zum Schandfleck entwickelt. Vielleicht gelingt es der Stadt ja im Gespräch mit dem Unternehmer doch eine Lösung zu finden. Zumindest als Parkplatz würden sich ja auch noch weitere Flächen des Grundstücks eignen. Langfristig allerdings lohnt hier nur der Abriss.

c.altmayer@volksfreund.de

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