Ein Auftrag unter Vorbehalt

SPEICHER. (utz) An einem Strang ziehen wollen die Fraktionen im Speicherer Ortsgemeinderat bei der Umgestaltung der Alten Töpferei. Deshalb haben sie in der jüngsten Sitzung ein gemeinsames Konzept zum weiteren Vorgehen beschlossen.

Darf ein Gemeinderat einem Gutachter für dasselbe ProjektPlanungsaufträge vergeben? Darüber schieden sich im GemeinderatSpeicher die Geister. Die Debatte entzündete sich an derFormulierung "Die Planung und Bauaufsicht für die Sanierung sollan ein örtliches Planungsbüro vergeben werden". Sie steht imüberfraktionellen Antrag zum weiteren Vorgehen bei derUmgestaltung der Alten Töpferei, der bei zwei Enthaltungen vomRat beschlossen wurde. Mit dem Zusatz "örtlich" sei ja wohl nichtein bestimmtes Planungsbüro gemeint - nämlich dasjenige, dasbereits das Gutachten für die Töpferei im Auftrag desAmtsgerichts erstellt habe, ermahnte Agnes Tillmann-Steinbuß(SPD) die Ratsmitglieder. Schließlich dürfe ein Gutachter nichtdasselbe Projekt überplanen. Unter Vorbehalt vergab der Rat den Planungsauftrag an das Büro, das bereits das Gutachten erstellt hatte. Allerdings, so Rudolf Becker, glaube er nicht, dass es rechtliche Bedenken gegen die Entscheidung gebe. Schließlich handele das Büro im Falle einer Auftragserteilung nicht für denselben Auftraggeber.

Ansonsten waren sich die meisten der Ratsmitglieder über das weitere Vorgehen einig: Nach einer Ortsbesichtigung will der Gemeinderat entscheiden, wie das Haus umgestaltet werden soll. Zunächst soll ein Aufruf an alle Vereine im Mitteilungsblatt der VG klären, ob weitere Vereine Interesse an der Nutzung des Hauses haben. Anschließend will der Rat zusammen mit den Vereinen prüfen, was in Eigenleistung gemacht werden kann. Zudem beauftragt der Rat die Verwaltung, Zuschussmöglichkeiten für das Projekt zu prüfen.

Immerhin etwa 70 000 Euro stehen der Gemeinde zur Sanierung zur Verfügung - so viel war vom Verkauf des alten Jugendhauses nach dem Kauf der Alten Töpferei übrig geblieben.

Noch offen ist allerdings, ob die Vorschläge des ehemaligen Betreibers der Töpferei Eingang in das Gemeindekonzept finden werden. Stephan Falk hat dem Gemeinderat ein zweiseitiges Konzeptpapier vorgelegt. Inhalt: Da der Brennofen zu seinem Erhalt einmal jährlich gebrannt werden müsse, schlägt Falk vor, die Töpferei in Zusammenarbeit mit Schulen und Museen als außerschulischen Lernort in den Unterricht mit einzubeziehen und als Fremdenverkehrseinrichtung zu nutzen.

Denkmalpflege: nicht alles schützenswert

Obwohl die Denkmalschutzbehörde seinen Antrag auf Unterschutzstellung des gesamten Anwesens abgelehnt hat, plädiert Falk in seinem Papier dafür, die für die Nutzung erforderlichen Einrichtungen zu erhalten. Diese befinden sich im Haus, das nach dem Willen der Gemeinde von den Vereinen genutzt werden soll.

Ob im Ofen allerdings zu seinem Erhalt Töpferwaren gebrannt werden müssen, will die Gemeinde noch prüfen. "Wir werden uns von Fachleuten beraten lassen", sagt Bürgermeister Becker.

Den Ofen als reines Denkmal zu erhalten, ohne ihn zu nutzen - das ist zu wenig für Tillmann-Steinbuß: "Nur eine Außenmauer des Ofens zu erhalten, sich ansonsten nicht um die Denkmalpflege zu kümmern, halte ich für zu oberflächlich und kurzsichtig."

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