Politik Ein Dauerthema nähert sich dem Ende

BETTINGEN · In der Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Windkraft ist die VG Bitburger Land nun einen Schritt weiter. Sämtliche Stellungnahmen zum Entwurf wurden abgearbeitet.

Es gab durchaus schon Sitzungen, in denen sich der VG-Rat Bitburger Land stundenlang mit dem Thema Windkraft und der dafür notwendigen Fortschreibung des Flächennutzungsplans auseinandersetzen musste.

Diesmal jedoch geht es so schnell, dass selbst der ein wenig überrascht ist. „Dass wir jetzt in nur einer Stunde durchgekommen sind, ist schon recht flott“, resümiert Reinhold Hierlmeier im Bettinger Jugendheim, nachdem sämtliche Beschlüsse gefasst und der Entwurf damit der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden kann.

Bereits Anfang 2011 hatte der Rat der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land entschieden, das Verfahren in die Wege zu leiten. Und auch in der Alt-VG Kyllburg wurde das für die Ausweisung neuer Windkraftstandorte notwendige Prozedere gestartet, lange bevor es 2014 zur Fusion mit Bitburg-Land kam. Die beiden Verfahren, aus denen inzwischen eines wurde, sind also älter als die VG selbst. Doch während sich die erste Legislaturperiode so langsam dem Ende nähert, zeichnet sich nun endlich auch ein Abschluss der Flächennutzungsplanfortschreibung ab.

Das, worüber der Rat zuletzt noch zu entscheiden hatte, sind die Stellungnahmen, die im Rahmen der zweiten Offenlegung gesammelt wurden. Sowohl betroffene Behörden und Verbände als auch Kommunen und Privatpersonen oder aber potenzielle Windkraftinvestoren hatten einen Monat Zeit, um sich zum überarbeiteten Planentwurf erneut zu äußern. Und diese Möglichkeit wurde auch genutzt.  

So wurde bei mehreren Flächen, die laut Planung für die Ausweisung neuer Windkraftanlagen vorgesehen sind,  eine Änderung der Schutzabstände zu Vögeln wie beispielsweise dem Schwarzstorch oder aber Rotmilan zu ändern. Einige forderten eine Aufweichung der Schutzabstände, anderen hingegen ging der Schutz nicht weit genug.

Der VG-Rat schließt sich in allen Fällen den Vorschlägen des Planers an. Dieser weist sämtliche Anregungen zurück, verweist jedoch in Einzelfällen auf die Möglichkeit, die Artenschutzproblematik im Genehmigungsverfahren prüfen zu lassen. Sollte also beispielsweise ein Investor der Auffassung sein, dass die im Flächennutzungsplan festgelegten Schutzabstände zu streng sind, so kann er das beim Antrag auf Genehmigung eines Windkraftanlagenbaus prüfen lassen.

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